| Alexander Müller |
| 29.10.2025 11:30 Uhr |
Jan Harbecke, Vorstandsmitglied des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL), hatte in einem DAZ-Gastkommentar vorgerechnet, was die vom BMG geplante Änderung in der Praxis bedeuten könnte. Für eine 100 ml Amlodipinbesilat-Suspension als Rezeptur für ein herzkrankes Kind bestellt die Apotheke die kleinste verfügbare Packung des Ausgangsstoffs: 5 g, Einkaufspreis rund 90 Euro. Für die Suspension benötigt die Apotheke aber nur 100 mg. Nach der geplanten Neuregelung dürfte die Apotheke aber nur 1,80 Euro für den Ausgangsstoff abrechnen und der Kasse zuzüglich des Aufschlages 3,40 Euro in Rechnung stellen – und bliebe auf 86,60 Euro sitzen.
Das BMG begründet die Umstellung auf Teilmengen im Gesetzesvorhaben so: »Ziel der Regelung ist eine sachgerechte und wirtschaftlich nachvollziehbare Abbildung des tatsächlichen Wareneinsatzes in der Preisbildung für Rezepturarzneimittel. Sie trägt zur rechtssicheren Umsetzung der Arzneimittelpreisverordnung bei.« Harbecke bezeichnet die Pläne dagegen als »eine betriebswirtschaftliche Zumutung«.