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Abrechnung von Teilmengen

Rezeptur wird »weggespart«

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will mit der Apothekenreform in die Verhandlungen zwischen Apotheken und Krankenkassen eingreifen und die Abrechnung von Rezepturen regeln. Nur noch Teilmengen sollen künftig erstattet werden. Experten warnen vor den Folgen.
AutorAlexander Müller
Datum 29.10.2025  11:30 Uhr

In § 4 Absatz 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sind die Zuschläge für Stoffe geregelt – also die Rezepturvergütung. Wörtlich heißt es:

»Auszugehen ist von dem Apothekeneinkaufspreis der abzugebenden Menge des Stoffes, wobei der Einkaufspreis der üblichen Abpackung maßgebend ist.«

Hier – und analog im § 5 für die Zubereitungen aus Stoffen – plant das BMG mit der Apothekenreform, das Wort »anteilig« zu ergänzen. »Was harmlos klingt, hätte gravierende Folgen: Apotheken dürften bei Rezepturen künftig nur noch die tatsächlich eingesetzte Menge eines Wirkstoffs abrechnen – nicht mehr die gesamte Packung, die sie dafür einkaufen müssen«, warnt Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover. Er befürchtet, dass Rezepturen von der Politik »weggespart« werden könnten.

Das Ansinnen des Gesetzgebers hat eine lange Vorgeschichte: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte die Anlage 1 (Stoffe) und 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) hatte in den Verhandlungen die gestiegenen Kosten bei Rezepturen nicht in die Hilfstaxe überführen wollen, die mit Preisen von 2019 kalkuliert.

Retaxationen im vertragslosen Zustand

Im »vertragslosen Zustand« können die Apotheken seitdem nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abrechnen. Teilweise retaxieren die Kassen jedoch trotzdem, der DAV unterstützt daher aktuell die Klage eines Apothekers aus Westfalen-Lippe vor dem Sozialgericht Münster.  »Aus Sicht des DAV darf das Anfertigen von Rezepturen mit Blick auf Stoff- und Arbeitspreise kein Zuschussgeschäft für die Apotheken sein, sondern muss betriebswirtschaftlich auf soliden Füßen stehen. Umso genauer analysiert und bewertet der DAV die aktuellen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung«, so ein Sprecher gegenüber der PZ.

Weitere Details sollen in der Stellungnahme zu den Referentenentwürfen enthalten sein. Bis zum 7. November kann die ABDA – wie rund 100 weitere aufgeforderte Verbände – ihre Stellungnahme ans BMG schicken. Die Verbändeanhörung findet am 6. November statt.

Schwintek warnt vor den Folgen der geplanten Neuregelung für Rezepturen: Leider schlage sich das BMG voll auf die Seite der Kassen. Dabei stehe deren Verweigerung der Erstattung des vollen Packungspreises »vor der gerichtlichen Erosion«. Gemeint sind die laufenden Prozesse gegen die Retaxationen.

Rezepturen würden damit noch unwirtschaftlicher: »Viele Apotheken werden sie sich schlicht nicht mehr leisten können«, so der Generalbevollmächtigte der Treuhand Hannover. Er fordert eine Anpassung der Arbeitspreise an die realen Kosten, eine faire Vergütung der vollen Packung, wenn Restmengen verfallen, und eine Stärkung der Selbstverwaltung mit »gleich langen Spießen« statt politischer Interventionen zulasten von Versorgern und Versorgung.

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