Rezepte rechtzeitig vor den Feiertagen einlösen |
PZ |
07.12.2023 15:45 Uhr |
Die Landesapothekerkammer Hessen rät Patienten, Folgerezepte rechtzeitig vor den Feiertagen in der Apotheke einzulösen. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
In einer Mitteilung erinnert die Landesapothekerkammer (LAK) Hessen am heutigen Donnerstag daran, dass Arztpraxen häufig zwischen den Jahren schließen. Präsidentin Ursula Funke rät Patientinnen und Patienten daher, sich rechtzeitig vorher notwendige Medikamente von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt verschreiben zu lassen und diese in der Apotheke vor Ort einzulösen. Da es derzeit zu zahlreichen Lieferengpässen bei Arzneimitteln komme, sollten sich Patientinnen und Patienten gerade vor den Feiertagen nicht erst um ein neues Rezept für eine Dauermedikation kümmern, wenn sie die letzte Tablette eingenommen haben.
An den Feiertagen seien wie an den Wochenenden Arztpraxen und Apotheken geschlossen. Bei einem Notfall könnten sich die Patienten aber an den ärztlichen Notdienst und an den Apothekennotdienst wenden, informiert die LAK Hessen. Die Teams in den Apotheken vor Ort setzten auch bei Lieferengpässen alles daran, eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, heißt es weiter. In einigen Fällen dauere die Beschaffung allerdings länger, beispielsweise, wenn eine Abstimmung mit dem behandelnden Arzt erforderlich sei oder wenn das Medikament importiert werden müsse.
Die LAK Hessen weist gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zudem darauf hin, dass sie ärztliche Verordnungen in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung einlösen müssen. Privatrezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von drei Monaten, informiert die Kammer.