Pharmazeutische Zeitung online
Ummeldung läuft noch

Retax-Schonfrist für Cannabis-Rezepte verlängert

Seit Anfang April ist Cannabis kein Betäubungsmittel mehr. Weil die Ummeldung in der Praxis- und Apothekensoftware aber noch andauert, darf Medizinal-Cannabis vorerst weiter auf BtM-Rezept verordnet werden, ohne dass Retaxationen drohen. Die entsprechende Übergangsfrist wurde auf unbestimmte Zeit verlängert.
Cornelia Dölger
30.04.2024  14:30 Uhr

Am 1. April trat das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) in Kraft, mit dem Cannabis und Dronabinol nicht länger unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) fallen. Entsprechende Fertigarzneimittel ebenso wie das Rezepturarzneimittel Dronabinol sind aber weiterhin verschreibungspflichtig, was zur Problemen führte, weil die entsprechenden Artikel in der Apotheken- und Praxissoftware als BtM gelistet waren und die Systeme nicht kurzfristig an die neue Gesetzeslage angepasst werden konnten.

Anfang April stimmte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deshalb mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab, dass bis zum 30. April weiterhin BtM-Rezepte zur Verordnung von Medizinal-Cannabis beziehungsweise des Fertigarzneimittels Sativex ® genutzt werden können. In dem Zuge bat das BMG die Selbstverwaltung, eine Lösung zu finden, etwa in Form gemeinsamen und gegenseitigen Erklärung der Beteiligten.

Der GKV-Spitzenverband erklärte daraufhin, für die Abrechnung von Cannabis- und Dronabinol-Verordnungen sei es gegenüber den Krankenkassen unerheblich, ob über ein Muster-16-Rezept oder ersatz- oder hilfsweise über den entsprechenden Teil des BtM-Rezeptes abgerechnet werde. An die Kassen gewandt, erklärte er, er gehe davon aus, »dass in dem Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 1. Mai 2024 Verordnungen von Dronabinol und Cannabis, die auf einem BtM-Rezept erfolgen, aus diesem Grund nicht zu beanstanden sind«.

Ummeldungen bei der IFA dauern noch an

Wenn diese Frist morgen endet, werden allerdings noch nicht alle Pharmazentralnummern angepasst worden sein. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Die entsprechenden Ummeldungen durch die Anbieter bei der IFA hinsichtlich der Kennzeichnung von Cannabis und Dronabinol dauern demnach noch an; zum Stichtag würden weiterhin viele betroffene Pharmazentralnummern eine Kennzeichnung als Betäubungsmittel im Preis- und Produktverzeichnis ausweisen.

Dass Apotheken dennoch bis auf Weiteres BtM-Verordnungen über Cannabis und Dronabinol zu medizinischen Zwecken beliefern und abrechnen dürfen, vermeldete der DAV gleich mit – denn der GKV-Spitzenverband habe sich in dieser Sache erneut an die Mitgliedskassen gewandt und ihnen mitgeteilt, dass er aus den zuvor genannten Gründen »keinen Anlass für Beanstandungen bei Verordnungen von Cannabis und Dronabinol auf einem BtM-Rezept« sehe.  »Die Gültigkeit dieser Rezepte entspricht der allgemeinen Gültigkeit für Verordnungen«, so der GKV-SV.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa