Reimann will pDL-Fonds auflösen |
Befürwortet die geplante »Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Zweigapotheken« seitens der Bundesregierung: Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann. / Foto: IMAGO/IPON
Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) erklärte Reimann in einer Pressemeldung, dass sie die »Initiative der Bundesregierung, die Apotheken-Versorgung gerade in strukturschwachen Regionen zu stärken«, begrüße. Der Fachkräftemangel und ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle würden Maßnahmen erfordern, die zur Sicherung gleichwertiger Verhältnisse in der Arzneimittelversorgung »unerlässlich« seien – »auch wenn die Entrüstung bei einigen Akteuren jetzt erst einmal groß ist«, so die Vorstandsvorsitzende.
Die geplante Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Zweigapotheken biete die Chance, die Situation zu verbessern. »Für unterversorgte Regionen sollte jedoch auch der verstärkte Einsatz der Telepharmazie künftig eine Option sein, bei der Abgabeautomaten mit Videozuschaltung ressourcenschonend und pragmatisch die Versorgung vor Ort unterstützen«, so Reimann weiter.
Der Vorschlag des Ministers, dass sich Honorare künftig weniger an der Zahl der abgegebenen Packungen orientieren sollen, sei plausibel: »Denn hiervon profitieren bislang vor allem Apotheken in zentralen Innenstadtlagen mit hoher Kundenfrequenz, während ländliche Regionen das Nachsehen haben«, erklärte sie.
Es brauche eine Reform, die die »qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und effiziente Versorgung in den Mittelpunkt« stelle und Mehrausgaben für die GKV vermeide. »In diesem Zuge möchte ich anregen, die bislang nicht abgerufenen 380 Millionen Euro aus dem Finanzierungs-Topf für pharmazeutische Beratungsleistungen aufzulösen und an die Kostenträger zurückzuführen«, sagte sie weiter. »Damit künftig Versicherte vor Ort verlässlich von ergänzenden Leistungen profitieren können, sollten pharmazeutische Dienstleistungen stattdessen dezentral vereinbart und direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden.«
Auch Jürgen Hohnl, Geschäftsführer der Innungskrankenkassen, erklärte im Vorfeld der Anhörung zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), dass der Referentenentwurf zur Apothekenreform »grundsätzlich in die richtige Richtung« gehe. »Apotheken gehören selbstverständlich zu einer flächendeckenden Versorgung. Und was für Arztpraxen gilt, sollte auch hier gelten: Die Möglichkeiten der telepharmazeutische Anbindung sollten selbstverständlich genutzt werden können«, so Hohnl.
»Stichworte wie Delegation und Substitution sowie die Erweiterung digitaler Beratungsmöglichkeiten können dazu beitragen, in strukturschwachen und ländlichen Regionen die Apothekenversorgung zu stärken«, erklärte er weiter. Unabdingbare Voraussetzung hierfür seien aber Kostenneutralität und Zielgenauigkeit. Bei der Umstellung der Vergütungsbestandteile forderte er eine Deckelung der einzelnen Beträge. Angesichts der explodierenden Kosten für neue Medikamente sei eine prozentmäßige Vergütung unangemessen.
Dennoch ist Hohnl der Meinung, dass Neuzulassungen von Zweigapotheken auf unterversorgte Bereiche beschränkt werden müssen. »Light-Apotheken dürfen nicht in Konkurrenz zu jetzigen Apotheken treten. Alles andere wäre ein fataler Irrweg«, so Hohnl.