Reimann: Leistungserbringer in die Pflicht nehmen |
»Wir bezahlen einen Mercedes und bekommen nicht mal einen Golf!«, findet die AOK-BV-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. / © IMAGO/IPON
Dass das höchste deutsche Gericht den Herstellern nicht gefolgt war, die in einzelnen Maßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) unzulässige Markteingriffe gesehen hatten, begrüßte die AOK-BV-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann in einer Mitteilung. »Es ist sehr gut, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss noch einmal deutlich hervorhebt, welche Finanzverantwortung der Gesetzgeber – und damit die Politik – gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung trägt«, so Reimann. Der Gesetzgeber dürfe laut dem Urteil Maßnahmen zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben treffen – selbst dann, wenn diese zu Einschnitten bei den Herstellern führten.
Vergangene Woche hatte das BVerfG Klagen der Pharmabranche gegen Preisregulierungsmaßnahmen im Zuge der GKV-Finanzstabilisierung zurückgewiesen. Dabei ging es sowohl um den für ein Jahr erhöhten Herstellerabschlag als auch um das erneut bis 2026 verlängerte Preismoratorium und um den Kombinationsabschlag.
Der Senat habe in dem Urteil mehrfach betont, dass der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Stabilität der GKV hat, er sich dieser Aufgabe auch nicht entziehen dürfe, heißt es in der AOK-Mitteilung. »Diese finanzielle Mitverantwortung der Pharmaunternehmen und anderer Leistungserbringer an der Beitragsstabilität kommt derzeit viel zu kurz«, kritisierte Reimann.
Warum etwa den Herstellern nicht ein Beitrag abverlangt werde, um die GKV-Finanzen mit zu stabilisieren, kann Reimann nicht nachvollziehen. Schließlich profitierten diese »von einem der einfachsten Marktzugänge der Welt und nutzen dies mit ›Mondpreisen‹ aus«. Die Karlsruher Richter hätten betont, dass die Pharmaindustrie in Deutschland weiterhin hohe Umsätze erziele; von einem strukturellen Rückzug aus Deutschland oder einer ernsthaften Existenzgefährdung könne demnach keine Rede sein.
Mit den politischen Plänen zur Kassenstabilisierung ist die AOK-BV-Chefin nicht zufrieden: Zwar hätten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wie auch Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) die Finanznöte von Kassen und Pflege auf dem Schirm. Bei den Einnahmen seien aber nur Überbrückungsdarlehen geplant und auch bei der Frage, wie die Ausgaben zu dämpfen sind, blieben beide Politiker vage. Sie blieben in diesem Zusammenhang »konkrete Zusagen oder Maßnahmen, wie man auch die Leistungserbringer in die Pflicht nehmen will, bisher schuldig«, so Reimann.