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Resolution der LAK Hessen 
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Regierung soll Apothekenreform stoppen

Desillusionierend, degradierend, systemverändernd: Der Referentenentwurf zur Apothekenstrukturreform ist mehr als ernüchternd. Die Delegierten der LAK Hessen fordern deshalb den Bundeskanzler per Resolution auf, den Entwurf zu stoppen.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 17.06.2024  17:50 Uhr

Unausgegoren und realitätsfern bezeichnete Kammerpräsidentin Ursula Funke bei der heutigen Kammerversammlung den Referentenentwurf zum »Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform« (ApoRG). »Der Entwurf zeigt deutlich, dass der Bundesgesundheitsminister radikale Veränderungen des Gesundheitswesens zum Ziel hat. So soll die jetzige Apothekenstruktur geschreddert werden: Denn wir hätten dann Apotheken, Hauptapotheken mit Filialen, Filialen mit Filialleitern, Filialen mit PTA, Zweiapotheken und Arzneimittelstübchen in der Notfallversorgung«, zeichnete Funke die Methode Lauterbachs nach. Das führe über kurz oder lang zur Zerstörung der Apothekenlandschaft und der Verschlechterung der Arzneimittelversorgung und des Patientenwohls.

Funke bezeichnete es geradezu als perfide, dass Pläne der grundsätzlichen Strukturänderung Politikern, Journalisten und der Bevölkerung als finanzielle Entlastung, Entbürokratisierung, Modernisierung oder Hilfen gegen Fachkräftemangel verkauft werden. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. »Eine Apotheke und ein Apotheker gehören untrennbar zusammen, genauso wie ein Flugzeug und ein Pilot.« Die Öffnung der Apotheke für die Leitung durch erfahrene PTA, auch wenn die telepharmazeutischen Anbindung zum Apotheker gewährleistet sei, sei keine Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und stärke nicht die Patientenversorgung in strukturschwachen Gebieten.

Die dringend erforderliche pauschale Vergütungserhöhung sei zu einem Honorar-Verschiebebahnhof verkommen. »Die geplante Erhöhung der Notdienstpauschale wird aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen abgezwackt. Und die stufenweise Absenkung des prozentualen Anteils der Packungsvergütung bis Ende 2026 von 3 auf 2 Prozent sowie die entsprechende Übernahme ins Fixum bedeutet eine weitere Abkopplung von der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Vorfinanzierung von hochpreisigen Arzneimitteln wird immer schwieriger«, prognostizierte die Kammerpräsidentin.

Es sei zwar klar, dass Gesetze nicht verhandelt, sondern nur gehört werden. Allerdings fruchteten beim Bundesgesundheitsminister keine Gegenargumente, Einwände oder Problemschilderungen – wenn man überhaupt einen Termin bekomme. Das ginge allen Leistungserbringern so. »Die nicht vorhandene Dialogbereitschaft hat allerdings dazu geführt, dass die inhaltliche, sachliche Diskussion der Heilberufe untereinander so gut wie nie zuvor ist.«

Funke bezeichnete es als illusorisch, über weitere Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium Änderungen im Referentenentwurf erzielen zu wollen. Inwiefern das Reformgesetz nachgebessert werden kann, wird sich im parlamentarischen Verfahren zeigen. Der einstimmige Beschluss der Bundesgesundheitsministerkonferenz, dass dringend Nachbesserungen erforderlich sind, bedeute jedenfalls Rückenwind. Stoppen können die Länder die Apothekenreform jedenfalls nicht. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Funke gab auch das Phänomen des Fraktionszwanges zu bedenken.

Als erste Maßnahme der Entrüstung verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution (siehe Kasten). Darin fordern sie die Bundesregierung auf, den Referentenentwurf zu stoppen. Was weitere Protestmaßnahmen angehe, ist es nach den Worten Funkes sehr wichtig, »taktisch geschickt – und klug vorzugehen«. Bei dem langen Zeitstrahl, den das Gesetz bis in den Herbst noch vor sich hat, würden sofortige Protestaktionen verpuffen. Die Delegierten arbeiteten heraus, wie wichtig eine stärkere Sichtbarmachung des Patientenwillens wäre, etwa in Form von Unterschriftensammellisten, die an Parlamentarier weitergeleitet werden.

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