Redcare sieht BGH-Urteil als »Meilenstein« |
Das Urteil bedeutet für die Onlinekunden vor allem mehr Wahlfreiheit, meint Redcare-CEO Olaf Heinrich. / © privat
Dass Online-Apotheken mit Sitz in der EU nicht an die deutschen Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gebunden sind, hatte der BGH heute Morgen verkündet. Doc Morris kündigte daraufhin umgehend an, seine umstrittene Bonus-Praxis »ab sofort« wieder aufzunehmen. Auch Konkurrent Redcare (vormals Shop Apotheke) sieht in der Karlsruher Entscheidung eine Stärkung des Versandhandels.
Das Urteil sei »ein Meilenstein für die Arzneimittelversorgung in Deutschland«, heißt es in einer Redcare-Mitteilung. Der BGH erkenne an, dass EU-Online-Apotheken »einen relevanten Beitrag zur flächendeckenden Versorgung« leisteten. Das Urteil bedeutet für die Onlinekunden vor allem mehr Wahlfreiheit.
Mit dem Urteil habe der BGH die Patientenrechte im Fokus, erklärte Redcare-CEO Olaf Heinrich. Online-Apotheken und Bonusmodelle seien gestärkt worden, was für «faire Preise und eine zeitgemäße Arzneimittelversorgung in ganz Deutschland« sorge. Mit seiner Entscheidung habe das Gericht die Bedeutung der Wettbewerbsfreiheit und Verbraucherinteressen im europäischen Arzneimittelmarkt herausgestellt.