Red will Pflegeheime an TI anschließen |
Ab Juli 2025 ist auch für Pflegeeinrichtungen der TI-Anschluss Pflicht. Red und Gedisa bieten Heimen schon jetzt eine Lösung an. / Foto: Getty Images/Abel Mitjà Varela
Im Rahmen der Heimversorgung dürfen niedergelassene Ärzte ausgestellte E-Rezepte nicht direkt an eine Apotheke übermitteln – das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuletzt nochmals betont. Stattdessen müssen die Heime die elektronischen Verordnungen ihrer Patienten selbst an die Apotheke übertragen. Das ist problematisch, da ein Großteil der Alten- und Pflegeheime noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist und somit keinen Zugriff auf KIM (Kommunikation im Medizinwesen) hat. Die Heime haben also keine Möglichkeit, E-Rezepte von Arztpraxen via KIM zu empfangen und an die Apotheken weiterzuleiten.
Bisher sind auch erst wenige Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und nutzen daher auch KIM nicht. Das wird sich jedoch spätestens zum 1. Juli 2025 ändern – dann wird der TI-Anschluss für die Pflege verpflichtend.
Um Alten- und Pflegeheime schon jetzt an die TI anzuschließen und damit KIM-fähig zu machen, bieten Red und die Gedisa den Heimen das TI-as-a-Service-Produkt »RED telematik« an. Damit könnten Alten- und Pflegeheime sowie ihre versorgenden Apotheken von den neuen Möglichkeiten profitieren, heißt es in einer Pressemitteilung. E-Rezepte könnten demnach einfach per Klick weitergeleitet werden. Botengänge ließen sich auf ein Minimum reduzieren und die EGK verbleibe sicher in den Heimen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.