Rechtsform für Apotheken »ad absurdum geführt« |
Die noch verbliebenen kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs würden ohne ein Eingreifen der Politik auf einen Schlag absterben, warnt der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz. / Foto: Adobe/Kzenon
Apothekeninhaberinnen und -inhaber als eingetragene Kaufleute firmieren zu lassen, ist nach Ansicht des Landesapothekerverbands Rheinland-Pfalz (LAV) durch das Skonto-Urteil des BGH »vollends ad absurdum« geführt worden. Sollte die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung tatsächlich klarstellen, dass die Kombination aus Rabatten und Skonti, die die 3.15-Prozent-Spanne überschreiten, auf allen Handelsstufen unzulässig ist, »wäre das verheerend«, schreibt der LAV in einer Mitteilung.
Apotheken seien abhängig von einer gesetzlich vorgegebenen Vergütungsstruktur und könnten nunmal die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht selber nach kaufmännischen Grundsätzen festlegen. »Die Politik ist deshalb verantwortlich dafür, dass die Unterfinanzierung der Apotheken durch eine angemessene Vergütung endlich behoben wird«, schreibt der LAV. Durch das BGH-Urteil drohe, »dass den Apotheken die Beine weggehauen werden und das komplexe Finanzierungssystem der Apotheken endgültig aus dem Lot gerät«.
Den Apotheken würden damit »auch noch die letzten Werkzeuge genommen, um die Defizite der seit vielen Jahren bestehenden chronischen staatlichen Unterfinanzierung so abzumildern, dass ein Überleben auf vergleichbar niedrigem Niveau überhaupt noch möglich ist«, schreibt der Verband. Die noch verbliebenen kaufmännischen Elemente des Apothekerberufs würden ohne ein Eingreifen der Politik auf einen Schlag absterben.
Was jetzt helfe, seien Soforthilfen der Bundesregierung. »Die Risiken aus dem Urteil für das finanzielle Überleben der Apotheken dürfen nicht erst angegangen werden, wenn es für viele schon zu spät ist.« Dazu brauche es in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) eine Klarstellung zu Skonti bei Rx-Einkauf sowie eine drastische Senkung des Kassenabschlags. Beide Forderungen hatte auch der ABDA-Gesamtvorstand in der vergangenen Woche formuliert.
Auch aus Bayern kommt Rückhalt für die Forderungen der Apothekerschaft. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) sagte auf PZ-Anfrage: »Wir verfolgen die aktuelle Diskussion um das Skonto-Urteil des BGH intensiv, vor allem nehmen wir die Befürchtungen der Apothekerschaft bezüglich der finanziellen Auswirkungen dieses Urteils ernst.«
Allerdings bleibe zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten, um konkrete Auswirkungen beurteilen zu können. Klar sei aber: Das eigentliche Problem sei die aktuelle Vergütungssituation der Apotheken. Statt die Honorierung anzupassen, plane Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), »vorhandene Mittel lediglich umzuverteilen – das wird keinesfalls ausreichend sein«, so Gerlach.
Vielmehr müsse alles dafür getan werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Apotheken zu bewahren. Denn nur so könne die flächendeckende Arzneimittelversorgung aufrechterhalten werden.