Rechenzentren geben Praxishilfen für Flut-Apotheken |
Cornelia Dölger |
30.07.2021 16:45 Uhr |
Apotheken, die wegen des Hochwassers technisch noch nicht wieder ausreichend an alle nötigen Systeme angebunden sind, sollten ihre Rezepte entsprechend kennzeichnen, empfiehlt der VDARZ weiter. »Hierzu sind die Verordnungen mit der Sonderpharmazentralnummer 02567024 und dem Faktor 5 oder 6 und mit Vermerk Hochwasser zu versehen«, heißt es – »zur Not auch handschriftlich«. Ohne diese Kennzeichnung entstehe seitens der Kasse Klärungsbedarf – aber auch hier sollten sich alle Seiten bemühen, individuelle Lösungen zu finden, betont der VDARZ.
Falls Arzneimittel in den Fluten verloren gegangen sind und neu verordnet werden müssen, sollten diese Ersatzrezepte durch den verschreibenden Arzt mit dem Zusatz »Hochwasser« gekennzeichnet werden, heißt es. Dies sei zumindest »mit einigen« Kassenärztlichen Vereinigungen so besprochen worden. Apotheken sollten solche Rezepte mit dem entsprechenden Sonderkennzeichen zusätzlich auszeichnen. Laut VDARZ sollten alle genannten Empfehlungen zunächst bis 31. August berücksichtigt werden.
»70 Apotheken sind betroffen, das sind 70 Einzelfälle – hier ist es ganz einfach wichtig, dass alle Seiten füreinander Verständnis haben«, sagte VDARZ-Vorstand Henkel der PZ. »Die Einschränkungen müssen alle tolerieren, damit die Lage gemeistert werden kann.«