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Erstattungsfähigkeit

Rauchfreiheit ab sofort auch auf Kassenrezept

Bestimmte Medikamente zur Raucherentwöhnung können ab sofort zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Die entsprechende Regelung trat nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
AutorKontaktAnnette Rößler
Datum 22.08.2025  15:40 Uhr

Versicherte der GKV, die an schwerer Tabakabhängigkeit leiden, können ab sofort Präparate mit Nikotin, etwa Nikotinpflaster oder -kaugummis, oder mit dem Wirkstoff Vareniclin (Champix® und Generika) verordnet bekommen, um ihnen den Ausstieg aus der Abhängigkeit zu erleichtern. Damit sind nun erstmals Medikamente zur Raucherentwöhnung in Deutschland erstattungsfähig. Um die Arzneimittel auf Kassenrezept erhalten zu können, müssen die Patienten zusätzlich an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Mai die Bedingungen festgelegt, unter denen die Erstattungsfähigkeit von Raucherentwöhnungsmitteln gegeben ist. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger trat die Regelung am 20. August in Kraft. Bislang galten solche Medikamente als Lifestyle-Arzneimittel und waren deshalb von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen.

Weiterhin nicht auf GKV-Kosten verordnet werden können Präparate zur Raucherentwöhnung mit Bupropion oder Cytisin. Für diese Wirkstoffe hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Gegensatz zu Nikotin und Vareniclin keinen Zusatznutzen in dieser Indikation festgestellt.

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