»Rabattsystematik darf nicht geschwächt werden« |
Um Engpässe besser meistern zu können, sollen Apotheken Arzneimittel leichter austauschen dürfen. Darin sieht der Verband der Ersatzkassen (vdek) ein Kostenrisiko. / © FUNKE Foto Services
Am Freitag war der Referentenentwurfs für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bekannt geworden. Darin hält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem an der umstrittenen PTA-Vertretungsbefugnis fest – ebenso wie an der vorläufigen Absage einer Honorarerhöhung für Apotheken.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) äußerte sich in einer ersten Reaktion auf die Pläne. Kritisch sieht er die erweiterten Möglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker, nicht vorrätige Rabattarzneimittel durch ein in der Apotheke vorhandenes Arzneimittel austauschen zu können. Mit einer Änderung der Regelungen im SGB V soll dies ermöglich werden. Die Kassen sehen darin ein Kostenrisiko. »Dies führt unnötigerweise zu höheren Arzneimittelausgaben. Gerade in diesem Bereich besteht aktuell eine hohe Planungs- und Versorgungssicherheit, die mit der Neuregelung vollständig unterlaufen würde«, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands.
Als richtigen Schritt bewertet Vorstandsvertreter Boris von Maydell hingegen die Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale. »Es ist wichtig, dass Arzneimittel für alle Versicherten in Deutschland schnell verfügbar sind, insbesondere auch auf dem Land. Daher unterstützen wir die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beabsichtigte Stärkung der Apotheken.«
Positiv bewertet er auch die geplante Flexibilisierung bei der Eröffnung von Filial- oder Zweigapotheken, auch der umstrittenen PTA-Vertretung sowie und der Ausweitung der Impfangebote in Apotheken kann er viel abgewinnen. Es gelte, das Präventionspotenzial der Apotheken weiter auszuschöpfen.