Quorum erreicht, AvP-Vergleich steht |
Alexander Müller |
12.10.2023 14:35 Uhr |
Der Vergleich im AvP-Insolvenzverfahren steht. / Foto: picture alliance/dpa
Der Vergleich wurde von AvP-Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos, dem Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und einer Gruppe von Anwälten, die viele Apotheken vertreten, erarbeitet. Er sieht vor, dass Apotheken auf etwaige Aussonderungsrechte verzichten und im Gegenzug Teilausschüttungen in drei Tranchen vorab erhalten. Damit soll insbesondere das Verfahren beschleunigt werden, da langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Die ursprüngliche Beitrittsfrist endete am 9. Oktober. Doch kurz vor dem Stichtag fehlte noch ein gutes Stück bis zum Quorum. Die 80-Prozent-Schwelle war eingezogen worden, weil Hoos für alle nicht am Vergleich partizipierenden Apotheken Rückstellungen bilden muss. Er bestätigte gegenüber der PZ, dass diese Schwelle nun genommen wurde, ohne eine konkrete Zahl zu nennen.
Der zunächst geringe Rücklauf lag offenbar nicht an mangelndem Interesse, sondern vor allem an zahlreichen von den Apotheken nicht gemeldeten Adressänderungen: Die Inhaberinnen und Inhaber hatten die individualisierten Beitrittsformulare zur Rahmenvereinbarung damit später als ursprünglich geplant zugestellt. Die Frist wurde daher auf den 23. Oktober verlängert.
Gut möglich, dass die Teilnahmequote bis zum neuen Stichtag noch steigt. Für die Apotheken gilt: je höher die Quote, desto höher die Vorauszahlungen. Schon Ende des Jahres könnte die erste Tranche fließen, zwei weitere dann im Februar und August 2024. Das vorab ausgezahlte Geld wird am Ende des Insolvenzverfahrens verrechnet. Die Apotheken nehmen aber ansonsten ganz normal an der Ausschüttung der Quote teil – mit dem Rest ihrer offenen Forderungen.
Dass der Vergleich zustande kommt, ist auch für jene rund 800 Apotheken von Bedeutung, die kurz vor der Pleite des Rechenzentrums im Jahr 2020 noch Geld von AvP erhalten hatten. Insolvenzverwalter Hoos sieht dies nämlich als ungerechtfertigt an und hat die Zahlungen angefochten. Er hat den Apotheken aber einen zweiten Vergleich angeboten: Demnach verzichten sie auf ihre restlichen Insolvenzforderung und scheiden komplett aus dem Verfahren aus. Damit verbessert sich wiederum die Insolvenzquote für die restlichen Gläubiger. Die Berechnung des Vergleichsangebots erfolgt laut Hoos gesondert für jeden Einzelfall und richtet sich nach der jeweiligen Höhe des Anfechtungsbetrags und der Insolvenzforderungen der Apotheke. Der »Anfechtungs-Vergleich« ist aber vom Zustandekommen des »Aussonderungsvergleichs« abhängig. Dieser Weg ist nun frei.
Zwischenzeitlich hat auch der AVNR seine Mitglieder über das Erreichen des Quorums informiert. Der Verband betont gleichzeitig, dass die noch nicht entschiedenen Apotheken noch bis zum 23. Okrtober beitreten können. »Insoweit möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass der Insolvenzverwalter umso größere Auszahlungen an den Treuhänder vornehmen kann, je höher die Beteiligungsquote ausfällt.« Nach Ablauf der Beitrittsfrist will der AVNR über die endgültige Beteiligungsquote und den weiteren Ablauf informieren.