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E-Rezept FAQ
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Quittung, Abgabedatensatz und Abrechnung

Ab 2024 wird das E-Rezept Pflicht, spätestens bis zum Jahreswechsel sollten sich die Apothekenteams daher mit den Prozessen vertraut machen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) unterstützt Apotheken mit Antworten auf typische Fragen: Was ist eine Quittung und worin liegt der Unterscheid zwischen Abgabe- und Abrechnungsdatensatz?
AutorKontaktPZ
Datum 18.10.2023  15:30 Uhr

Bei der Quittung handelt es sich laut den FAQ um die digitale Bestätigung durch den Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI), dass die Apotheke den technischen Prozess für die Belieferung einer konkreten elektronischen Verordnung ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Ohne die Quittung hat die Apotheke keinen Zahlungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.

Nach der Abgabe des Arzneimittels kann die Quittung bis zum Ende des nächsten Tages nach der Abgabe erstellt werden. Laut den FAQ ist es in Ausnahmefällen – etwa bei Störungen der TI – erlaubt, den Abruf der Quittung nachzuholen. Normalerweise wird die signierte Quittung automatisch vom Fachdienst der Gematik erstellt, nachdem der Apotheker dem Versicherten Informationen über das abgegebene Medikament bereitgestellt hat (Medication Dispense). Der DAV hat nach eigenen Angaben mit dem GKV-Spitzenverband »rein vorsorglich ein größeres Zeitfenster für den Abruf der Quittung vereinbart.«

Korrektur der Datensätze ist möglich

Von der Quittung zu unterscheiden ist der E-Abgabedatensatz. Dieser enthält alle relevanten Informationen für die Abrechnung, wie sie in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V, Anlage 1, § 2 Absatz 2 sowie den Technischen Anlagen festgelegt sind. Die Apotheken-Software gibt diese Informationen vor.

Das E-Rezept selbst, der E-Abgabedatensatz und die Quittung werden von der Apotheke dann an ihr Rechenzentrum übermittelt. Im Falle einer Beanstandung durch das Rechenzentrum ist eine nachträgliche Korrektur oder Neuerstellung der Datensätze möglich.

Das Rechenzentrum erstellt aus den Daten den sogenannten E-Abrechnungsdatensatz: E-Rezept, Abgabe- und Abrechnungsdatensatz werden als Sammelrechnung über einen Konverter an die Kassen weitergeleitet. Die Quittung aus dem Fachdienst der Gematik muss ebenfalls übermittelt werden, allerdings nicht über den Konverter.

Die Fristen zur Abrechnung sind genauso wie beim herkömmlichen Papierrezept: Spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, müssen die Apotheken mit den Kassen abrechnen.

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