Quittung, Abgabedatensatz und Abrechnung |
E-Rezepte werden heute vor allem mit den EGK der Versicherten eingelöst. / Foto: ABDA
Bei der Quittung handelt es sich laut den FAQ um die digitale Bestätigung durch den Fachdienst der Telematikinfrastruktur (TI), dass die Apotheke den technischen Prozess für die Belieferung einer konkreten elektronischen Verordnung ordnungsgemäß abgeschlossen hat. Ohne die Quittung hat die Apotheke keinen Zahlungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Nach der Abgabe des Arzneimittels kann die Quittung bis zum Ende des nächsten Tages nach der Abgabe erstellt werden. Laut den FAQ ist es in Ausnahmefällen – etwa bei Störungen der TI – erlaubt, den Abruf der Quittung nachzuholen. Normalerweise wird die signierte Quittung automatisch vom Fachdienst der Gematik erstellt, nachdem der Apotheker dem Versicherten Informationen über das abgegebene Medikament bereitgestellt hat (Medication Dispense). Der DAV hat nach eigenen Angaben mit dem GKV-Spitzenverband »rein vorsorglich ein größeres Zeitfenster für den Abruf der Quittung vereinbart.«
Von der Quittung zu unterscheiden ist der E-Abgabedatensatz. Dieser enthält alle relevanten Informationen für die Abrechnung, wie sie in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V, Anlage 1, § 2 Absatz 2 sowie den Technischen Anlagen festgelegt sind. Die Apotheken-Software gibt diese Informationen vor.
Das E-Rezept selbst, der E-Abgabedatensatz und die Quittung werden von der Apotheke dann an ihr Rechenzentrum übermittelt. Im Falle einer Beanstandung durch das Rechenzentrum ist eine nachträgliche Korrektur oder Neuerstellung der Datensätze möglich.
Das Rechenzentrum erstellt aus den Daten den sogenannten E-Abrechnungsdatensatz: E-Rezept, Abgabe- und Abrechnungsdatensatz werden als Sammelrechnung über einen Konverter an die Kassen weitergeleitet. Die Quittung aus dem Fachdienst der Gematik muss ebenfalls übermittelt werden, allerdings nicht über den Konverter.
Die Fristen zur Abrechnung sind genauso wie beim herkömmlichen Papierrezept: Spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, müssen die Apotheken mit den Kassen abrechnen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.