Psychotherapeuten warnen vor EPA |
Psychisch erkrankten gesetzlich Versicherten empfiehlt der BDP »aufgrund der aktuell bestehenden Sicherheitslücken der Anlage einer EPA zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu widersprechen oder bei einer bereits angelegten Akte eine Löschung zu beantragen«. Alternativ können Versicherte bei ihren Behandelnden der Speicherung von Daten in der EPA widersprechen.
Informationen zu psychischen Erkrankungen gelten (wie auch zu Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen) als besonders sensibel. Die Speicherung solcher Daten erfordert laut Gesetz eine gesonderte Information über Widerspruchsrechte. »Das kann in langen schriftlichen Informationen aber schnell untergehen«, so Berwanger. Der BDP spricht sich deshalb für eine mündliche Aufklärung durch Behandelnde aus.