| Melanie Höhn |
| 05.02.2024 14:30 Uhr |
Da der Geiselnehmer zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, wird der Prozess vor der Jugendkammer verhandelt. / Foto: IMAGO/Dirk Sattler
Der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige hatte zwischenzeitlich elf Menschen in seiner Gewalt: Drei wurden von ihm bedroht, acht weitere versteckten sich im hinteren Teil der Apotheke. Nach Betreten der Apotheke gab er laut Anklage zwei Schüsse ab. Die Polizei war an diesem 10. März 2023 damals im Großeinsatz und konnte den maskierten Geiselnehmer nach stundenlangen Verhandlungen durch das Stürmen der Apotheke festnehmen – verletzt wurde niemand.
Gefordert hatte der Angeklagte ein Lösegeld in Höhe von sieben Millionen Euro. Neben Geiselnahme wird ihm auch erpresserischer Raub vorgeworfen. Da der Geiselnehmer zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war, gilt er im Strafrecht als Heranwachsender, weshalb der Prozess vor der Jugendkammer verhandelt wird. Das Gericht hat sechs Termine bis Ende Februar angesetzt, das Urteil könnte am 29. Februar verkündet werden.