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BGH-Urteil zu Hilfsmitteln
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Privatversicherung muss auch Wartung zahlen

Private Krankenversicherungen müssen Patienten auch die Kosten für notwendige Wartungen medizinischer Hilfsmittel wie etwa Prothesen oder Hörgeräte erstatten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das heute in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. IV ZR 14/17)
Autordpa
Datum 21.11.2018  11:42 Uhr

Die je nach Tarif gegebene Leistungszusage beschränkt sich demnach nicht auf die reine Anschaffung. Geklagt hatte ein Mann, der seit 2013 auf eine Beinprothese mit einem mehr als 40.000 Euro teuren computergesteuerten Kniegelenk angewiesen ist. Die dreijährige Herstellergarantie war davon abhängig, dass nach 24 Monaten eine Service-Inspektion erfolgte. Daraus entstanden Kosten von knapp 1700 Euro. Die Versicherung wollte nicht zahlen – die Wartung der Prothese sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, hieß es.

Das lässt der BGH nicht durchgehen. Der Tarif des Mannes beinhaltet »Kosten für technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen« – und das umfasse nach dem Verständnis eines Durchschnittspatienten alle Kosten, »die er aufwenden muss, um das Hilfsmittel in einem technisch sicheren und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten«. Damit muss die Versicherung die Wartung bezahlen, sofern sie »technisch geboten« war. Ob das hier der Fall war, muss jetzt noch das Landgericht Stuttgart klären.

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