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Strom- und Gaspreise

Praxen erhalten Energiekosten-Zuschüsse

Nach den Kliniken sollen nun auch Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch finanzielle Hilfen zum Ausgleich für die gestiegenen Gas- und Stromkosten bekommen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 29. März im Bewertungsausschuss geeinigt.
AutorKontaktAnne Orth
Datum 30.03.2023  17:00 Uhr

Anspruch auf die Finanzhilfen haben Praxen, die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen überdurchschnittlich viel Strom benötigen, teilten KBV und GKV-Spitzenverband am heutigen Donnerstag mit. Dazu zählen nach Angaben beider Verbände Praxen für Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse. Ihnen werden ergänzend zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten für Gas und Strom erstattet. Die Zuschüsse werden demnach aus Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Die Sonderregelung soll zunächst vom 1. Januar bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten, informierten der Spitzenverband der Kassenärzte sowie der Kassen.

»Mit der Sonderregelung können extreme Belastungen in den besonders energieintensiven Fächern abgemildert werden«, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen. Um die Abwicklung zu erleichtern, hätten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf ein relativ einfaches Verfahren verständigt. Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, hob hervor, dass die gemeinsame Selbstverwaltung mit dieser ergänzenden Regelung die ambulante Versorgung sicherstelle. »Mit den zusätzlichen Finanzhilfen leistet die GKV ihren Beitrag zur wohnortnahen Versorgung ihrer Versicherten«, betonte Stoff-Ahnis. Ob die Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus verlängert wird, wollen beide Verbände bis zum Jahresende prüfen, hieß es in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Keine zusätzliche Finanzspritze für Apotheken

Apotheken profitieren von den gesetzlichen Strom- und Gaspreisbremsen, erhalten darüber hinaus aber keinen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten. Die ABDA hatte dies im vergangenen Herbst gefordert. Die Standesvertretung begründete dies damit, dass Apotheken angesichts von Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit kaum Gas und Strom sparen könnten.

Die Gas- und Wärmepreisbremse gilt seit März dieses Jahres für Privathaushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr. Unter KMU versteht man in der Regel Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und Umsätzen von maximal 50 Millionen Euro im Jahr.

Für Bürger sowie KMU gilt die Gaspreisbremse seit März 2023. Ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs wird dabei zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Im März erhalten Verbraucher und KMU zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar.

Auch die Strompreisbremse kommt Apotheken zugute. Im März werden die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 ausgezahlt. Die Preisbremsen gelten im gesamten Jahr. Der Strompreis wird nach Angaben der Bundesregierung für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

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