Präqualifizierung ist Geschichte |
Ev Tebroke |
20.02.2024 11:14 Uhr |
Gehhilfe und Co.: Für die Abgabe solcher apothekenüblicher Hilfsmittel ist ab 1. April 2024 keine Präqualifizierung seitens der Apotheke mehr erforderlich. / Foto: Getty Images/Wavebreakmedia Ltd
Bislang müssen Apotheken ein umständliches bürokratisches Verfahren durchlaufen, wenn sie gängige Hilfsmittel wie etwa Spritzen, Inkontinenzprodukte, Gehhilfen und dergleichen an Patientinnen und Patienten abgeben wollen.
So muss die Apotheke nachweisen, dass sie zur Abgabe dieser Produkte die notwendige Qualifizierung besitzt. Dieses sogenannte Präqualifizierungsverfahren ist bei der Gruppe der apothekenüblichen Hilfsmittel nun Geschichte. Wie der Deutsche Apothekerverband soeben mitteilte, wird heute offiziell das Unterschriftenverfahren zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband eingeleitet. Demnach hat gestern neben dem DAV auch das Kassengremium der am 19. Januar erzielten Verhandlungsvereinbarung zugestimmt.
Nachdem mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) im Juli 2023 die Präqualifizierung von apothekenüblichen Produkten auf dem Papier abgeschafft worden war, mussten sich Apotheken- und Kassenseite noch über die Details einigen und festlegen, welche Produkte konkret unter die Neuregelung fallen, also als »apothekenüblich« gelten. Nun ist die sogenannte »Vereinbarung über die Festlegung apothekenüblicher Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1b SGB V« also unter Dach und Fach.
»Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte«, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann. Ab 1. April dürften Apotheken die allermeisten Hilfsmittel, auch Pflegehilfsmittel, »ohne dieses absurde Bürokratiemonster« an ihre Kundinnen und Kunden abgeben.
Für die Apotheken sei dieser Schritt eine echte Verbesserung, Erleichterung und Entbürokratisierung im Arbeitsalltag. Den Vertrag wertet Hubmann als einen Erfolg des DAV, seiner Landesverbände und seiner Verhandlungskommission. Es sei nicht alltäglich, »solch einen schnellen und umfangreichen Verhandlungserfolg mit den Krankenkassen zu erzielen«, unterstreicht der DAV-Vorsitzende.
Denn oft verlaufen die Verhandlungen zwischen den beiden Parteien sehr zäh und häufig muss am Ende die Schiedsstelle entscheiden. Hubmann betont weiter: »Ich freue mich persönlich, dass die Mitgliederversammlung des DAV diesem Ergebnis einstimmig zugestimmt und damit ihre Wertschätzung ausgedrückt hat.« Auf der gestrigen DAV-Mitgliederversammlung gab es demnach eine einstimmige Zustimmung aller 17 Landesapothekerverbände.