Polizei und Apotheken gegen gefälschte Rezepte |
»Die Apothekenbetriebsordnung sieht natürlich vor, Arzneimittel nicht abzugeben, wenn Bedenken bestehen – aus pharmazeutischen Gründen, aber auch aus anderen Gründen«, bekräftigt Ude. Jedoch müsse der Apotheker stets die Schweigepflicht im Blick behalten. Und trotz aller Vorsicht könne mal ein gefälschtes Rezept durchrutschen. Ude verwies auf das hohe Risiko, hochwirksame, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Vorgabe zu nehmen. »Wenn Sie etwa Abnehmspritzen an die falschen Menschen geben, kann das echt gefährlich werden.«
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird aufgrund fehlender Parameter keine explizite Auswertung zu Betrug mit gefälschten Rezepten für gewichtsreduzierend wirkende Arzneimittel vorgenommen, wie das Landeskriminalamt in Wiesbaden mitteilte. Nur soviel: In Hessen seien seit Januar 2024 Fälle »im oberen zweistelligen Bereich« bekannt, in denen Täter durch das Vorlegen von gefälschten Rezepten an die Abnehmspritze Ozempic gelangten.
In der überwiegenden Mehrheit der bekannten Fälle hätten Täter versucht, mit Hilfe gefälschter Rezepte Abnehmspritzen in lokalen Apotheken zu erwerben, erläuterte ein LKA-Sprecher. Daneben beobachteten die Ermittler ein neues Betrugsphänomen, bei dem Kriminelle vermeintliche Abnehmspritzen auf Social Media zum Kauf anböten, diese jedoch nicht an die zahlenden Kundinnen und Kunden lieferten.