Pharmazeutische Zeitung online

Auf Verbändemodell verständigt

03.12.2001  00:00 Uhr

Auf Verbändemodell verständigt

PZ  Zum 1. Januar 2002 kommt wiederum das bewährte Verbändemodell zur Minimierung festbetragsbedingter Lagerwertverluste - in seiner bereits praktizierten Form - zur Anwendung. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Industrie und der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) verständigt.

Zum Verbändemodell noch einige Informationen: Bei den Produkten, für die er seine Teilnahme an dem Modell erklärt hat, vergütet der pharmazeutische Hersteller dem pharmazeutischen Großhandel die Differenz zwischen altem und neuem Grossopreis für 27 Tage auf Grundlage der durchschnittlichen Tagesbezüge in den letzten drei Monaten vor Inkrafttreten der Festbeträge.

Der pharmazeutische Großhandel vergütet hieraus den Apotheken bei den entsprechenden Produkten die Differenz zwischen altem und neuem Apothekeneinkaufspreis für zwölf Tage auf Grundlage der durchschnittlichen Tagesbezüge der letzten drei Monate vor Inkrafttreten der Festbeträge. Die sich ergebende Ausgleichssumme wird dem Apotheker ohne Veranlassung vom Großhandel "automatisch" gutgeschrieben.

Jeder Hersteller entscheidet für sich selbst, ob er an dem Modell teilnimmt. Die Handelsstufen zeigen Verständnis dafür, wenn ein Hersteller auf eine Gutschrift verzichtet, weil zum gleichen Stichtag Lagerwerterhöhungen in entsprechender Höhe anfallen (Saldolösung) oder wenn es sich nur um geringfügige Absenkungen handelt.

Phagro und DAV haben alle von der Festbetragstranche betroffenen Hersteller um Mitteilung gebeten, ob sie an dem Modell teilnehmen. Welche Hersteller an dem Modell teilnehmen, nicht daran teilnehmen oder eine alternative Ausgleichsmöglichkeit (zum Beispiel Stichtagsvergütung) wählen, wurde in einer Tabelle (Stand: 23. November 2001) zusammengestellt. Der Umfang der von den Festbetragsänderungen erfassten Arzneimittel (PZN) macht eine Wiedergabe der Tabelle in der PZ unmöglich. Die Tabelle ist ins Internet gestellt worden. Sie kann unter www.abda.de/lagerwert heruntergeladen werden. Das Heilmittelwerbegesetz macht es erforderlich, den Zugriff auf Fachkreise zu beschränken. Dies geschieht mittels einer Abfrage von Nutzername und Kennwort: Eingegeben werden müssen daher pharmazeutin (als ‚Benutzername') und lgw (als ‚Kennwort'). Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Interessenten auf der oben genannten Internetseite.

Die Mitglieder eines Landesapothekerverbandes oder -vereines sind von ihrem jeweiligen Verband oder Verein über die gesonderten Zugangsmöglichkeiten zu einer Komfortvariante informiert worden beziehungsweise können dort entsprechende Informationen erhalten. Diese erweiterte Tabelle ermöglicht eine noch gezieltere Zusammenstellung der Herstellerantworten nach den Bedürfnissen der Apothekenpraxis, da sie zum Beispiel Informationen über den "alten" Apothekenverkaufspreis und den jeweiligen neuen Festbetrag bietet. Top

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