Apotheker erwarten Probleme mit der Zuzahlung |
24.11.2003 00:00 Uhr |
Das betreffe zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, sie sind ab Januar nicht mehr grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Auch gebe es Verunsicherung bei chronisch Kranken. Sozialhilfeempfänger werden nach der neuen Rechtslage Krankenkassenmitglieder und seien nicht mehr automatisch von Zuzahlungen befreit, sagte Wolf. Erfahrungsgemäß verfüge diese Personengruppe aber nur über wenig Bargeld. «Was sollen die Apotheker da machen?» Die ABDA fordere von der Bundesregierung eine schnelle Lösung für alle Unsicherheiten, die sich aus den geänderten Zuzahlungsvorschriften ergeben. «Das wollen wir nicht alleine ausbaden», sagte Wolf.
Da sich die Kassen lange Zeit nicht einig waren, wie sie die neuen Zuzahlungsregelungen umsetzen wollen, ist es nicht ausgeschlossen, dass sich hier noch Änderungen ergeben haben. Nach dem aktuellen Stand der Dinge gilt folgende Regelung:
Alle Patienten müssen ab dem ersten Januar bis zu ihrer Belastungsgrenze zuzahlen. Erst wenn sie diese erreicht haben, werden sie von ihrer Kasse für das laufende Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit. Befreit sind nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schwangere.
Für alle Versicherten darf die jährliche Eigenbeteiligung die Grenze von 2 Prozent des gesamten Bruttoeinkommens, also auch Einkünfte aus Vermietungen oder Zinseinnahmen, nicht übersteigen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent. Familien erhalten über Kinderfreibeträge eine weitere Entlastung.
Für die ersten Arbeitstage 2004 in der Apotheke sollte auch berücksichtigt werden, dass auch Sozialhilfeempfänger ihre Zuzahlung leisten müssen. Bei ihnen gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
Noch unklar ist, welche Konsequenzen die Bonusregelungen der Krankenkassen haben werden. In den vergangenen Wochen zeichnete sich ab, dass die Kassen bei der Konzeption von Bonusprogrammen eine nie geahnte Kreativität an den Tag legen. Die meisten Konzepte sehen dabei eine Zuzahlungsbefreiung der teilnehmenden Versicherten vor. Befreiungen kann es auch für Versicherte geben, die in Hausarztsysteme, Disease-Management-Programme oder die integrierte Versorgung eingeschlossen sind.
Belege sammeln
Die Berechnung der Belastungsgrenze wird für Apotheker in Zukunft schwieriger, denn die Patienten müssen ab 2004 an vielen Stellen einen Eigenanteil leisten. Beim Arzt, im Krankenhaus, in der Reha – überall werden sie zur Kasse gebeten.
Im Grundsatz ist die Höhe der Zuzahlung recht einfach definiert. Patienten müssen 10 Prozent der Kosten übernehmen. Ihr Anteil liegt aber mindestens bei 5 und höchstens bei 10 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro muss dieser Preis komplett vom Patienten erstattet werden.
Für Arzneimittel bedeutet dies nach Berechnungen der ABDA, dass die Patienten in rund vier von fünf Fällen 5 Euro bezahlen. Da nach der neuen Preisverordnung alle verschreibungspflichtigen Präparate mehr als 5 Euro kosten, gibt es hier keine Arzneimittel mit geringerer Zuzahlung, also auch keine Nullrezepte mehr. Lediglich in der Gruppe der weiterhin erstattungsfähigen OTC-Produkte wird es Medikamente mit einem Preis unter 5 Euro geben. Da diese Liste erst zum 1. April 2004 veröffentlicht wird, können über diese Arzneimittelgruppen noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden.
Für Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis zwischen 50 und 100
Euro gilt eine zehnprozentige Zuzahlung. An allen teureren Präparaten muss
sich der Patient mit 10 Euro beteiligen. Für Hilfsmittel und Verbandmittel
gelten diese Regelungen analog. Ausgenommen sind Hilfsmittel, die zum
Verbrauch bestimmt sind, also Windeln oder Ernährungssonden. Hier liegt
die Zuzahlung bei 10 Prozent je Verbrauchseinheit, sie darf aber 10 Euro
pro Monat nicht übersteigen.
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