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Änderungsentwurf zur AMPreisV liegt vor

03.11.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Änderungsentwurf zur AMPreisV liegt vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft hat den Entwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgelegt und den beteiligten Verbänden zur Stellungnahme zugesandt. Der Entwurf setzt die Eckpunkte um, auf die sich der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, der Deutsche Apothekerverband und der Verband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) Ende September geeinigt haben (siehe PZ 40 vom 2. Oktober 1997, Seite 21).

Ziel der Änderung der AMPreisV ist es, die Abgabepreise bei teuren Arzneimitteln niedrigere Aufschläge bei Großhandel und Apotheke zu senken. So werden die Aufschläge beim Großhandel ab 1.339,28 DM 3 Prozent zuzüglich 120,53 DM und bei Apotheken ab 1.063,81 DM 8,263 Prozent zuzüglich 231,25 DM betragen. Als Ausgleich für die entstehenden Einkommenseinbußen bei Apotheken werden die Rezepturzuschläge sowie die Notdienstgebühren deutlich angehoben. Das Ministerium geht in der Begründung davon aus, daß den Apotheken Einkommenseinbußen in Höhe von rund 66 Millionen DM entstehen.

Die Erhöhung der seit Inkrafttreten der Verordnung unveränderten Rezepturzuschläge und Notdienstgebühren wird nach den Berechnungen des Ministeriums die Krankenkassen mit rund 50 Millionen DM belasten, so daß insgesamt ein Überschuß zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Höhe von rund 5 Millionen DM verbleiben würde. Rund 40 Millionen DM an Kosten entstehen außerdem für die Versicherten, so daß in diesem Bereich Einkommensverbesserungen für die Apotheken in Höhe von circa 90 Millionen DM zu erwarten seien, so die weiteren Berechnungen des Ministeriums. Abzüglich der Einkommenseinbußen durch die Kappung bliebe, so das Ministerium, den Apotheken eine Einkommensverbesserung von rund 24 Millionen DM.

Für die Verordnung ist das Einvernehmen des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forsten erforderlich sowie die Zustimmung des Bundesrates. Da die meisten Gesetzlichen Krankenkassen die Änderungen des Verordnungsentwurfes mittragen, ist davon auszugehen, daß der Bundesrat seine Zustimmung erteilen wird. Wann die Verordnung dem Bundesrat zugeleitet werden wird, steht noch nicht fest. Gemäß Artikel 2 des Entwurfes soll die Verordnung am 1. Juli 1998 in Kraft treten.

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