Koalition lenkt mit Änderungsantrag ein |
01.11.1999 00:00 Uhr |
Politik
DATENVERARBEITUNG
Im Streit um die künftige Datenverarbeitung in Apotheken-Rechenzentren hat die Koalition eingelenkt. Die Rechenzentren dürfen weiterhin anonymisierte Abrechnungsdaten - zum Beispiel über den Arzneimittelverbrauch - für berufspolitische Zwecke nutzen. Das sieht ein Änderungsantrag von SPD und Grünen zur Gesundheitsreform 2000 vor, die am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll.
Die Apothekerverbände waren in den vergangenen Monaten Sturm gelaufen gegen den Plan der Koalition, dass die Rechenzentren künftig nur noch Daten "ausschließlich für im Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke" verarbeiten dürfen. Die Proteste hatten jetzt offenkundig Erfolg. Allerdings müssen die Apotheken-Rechenzentren sicherstellen, dass die Daten anonym bleiben.
Die Koalition hat in mehreren Änderungsanträgen außerdem die massiven Bedenken der Datenschützer von Bund und Ländern gegen die Gesundheitsreform aufgegriffen. Mit einem neuen Verfahren soll sichergestellt werden, dass Patientendaten anonym bleiben und die Krankenkassen kein Krankheitsprofil ihrer Mitglieder erstellen können.
Die Warnungen der Datenschützer vor einem "gläsernen Patienten" und einem "gläsernen Arzt" sind bei SPD und Grünen offenbar auf fruchtbaren Boden gefallen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob hat bereits durchblicken lassen, dass er mit den neuen Regelungen einverstanden ist.
Geplant ist, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen bis zum 31. Dezember 2000 - und damit sechs Monate später als ursprünglich vorgesehen - Datenannahmestellen bilden, die räumlich und organisatorisch getrennt von den einzelnen Kassen und ihren Verbänden arbeiten müssen. Dort dürfen die Abrechnungsdaten von höchstens 20 Prozent aller Versicherten bei den gesetzlichen Krankenkassen erfasst werden.
Die Daten über einen Versicherten müssen verschlüsselt werden, bevor sie von den
Annahmestellen an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet werden. Dabei werden die
Abrechnungs- und Leistungsdaten bei den Krankenkassen nicht unter dem Namen des
Versicherten, sondern unter einem Pseudonym gespeichert. Wenn es zum Beispiel um
Einzelfallprüfungen oder die Auszahlung von Krankengeld geht, kann die Krankenkasse den
Namen ihres Versicherten über die Datenannahmestelle ausfindig machen. Auch in den
Krankenhäusern sollen künftig die Abrechnungsdaten der Patienten verschlüsselt werden.
© 1999 GOVI-Verlag
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