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GKV-Vorteile von Selbständigen werden gekappt

07.09.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

GKV-Vorteile von Selbständigen
werden gekappt

Selbständige genießen als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) offensichtlich bei vielen Kassen erstaunliche Vorteile - und das schon seit Jahren: Ihre wirtschaftliche Situation wird nicht wie vorgeschrieben jährlich anhand des Einkommensteuerbescheides überprüft. Die Folge: Sie zahlen zu wenig, zuweilen nicht einmal den Mindestbetrag.

Dieser Auswuchs des Kassenwettbewerbs soll jetzt abgeschnitten werden. Das zumindest hat der Prüfdienst Krankenversicherung des Bundesversicherungsamtes (BVA) in seinem Jahresbericht 1997 angekündigt, der jetzt veröffentlicht wurde.

Nach jahrelanger, aber offenbar weitgehend fruchtloser Seelenmassage will die Aufsichtsbehörde diese satzungswidrige und illegale Praxis nicht mehr dulden. Kassen, die sich nicht auf Kurs bringen lassen, müssen mit Zwangsmaßnahmen und Regressen rechnen.

Aufgabe des 100köpfigen BVA-Prüfdienstes ist es, die überregional tätigen Kassen wirtschaftlich und rechtlich zu beraten, aber auch zu kontrollieren. Dazu gehören vor allem die Ersatz-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen. In deren Hauptverwaltungen und Geschäftsstellen stoßen die Prüfer immer wieder auf Geschäftsgebaren, das gegen Satzungen und Gesetz verstößt.

Als besonders gravierend prangert der Jahresbericht zum wiederholten Male die weit verbreitete Praxis an, freiwillig versicherte Selbständige mit Discount-Preisen zu ködern. Viele Versicherungen sähen offenkundig freiwillige Mitglieder weiterhin per se als Risiken an, die "durch Privilegien um jeden Preis gewonnen und gehalten werden" müßten, kritisiert das BVA. Krankenkassen, die freiwillige Mitglieder zu Vorzugspreisen versicherten, handelten unsolidarisch und gesetzwidrig. Daß sie mit ihrem Vorgehen "dem Gesamtsystem der GKV Gelder vorenthalten, die angesichts der strukturellen Einnahmedefizite jetzt dringender gebraucht werden denn je", störe sie wohl auch nicht, schreibt das Amt diesen Versicherungsträgern ins Stammbuch.

Der Prüfdienst müsse deshalb zu seinem Bedauern in Zukunft in diesem Punkt repressiv tätig werden, heißt es dann lakonisch. Kassen, die der Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachkommen, von ihren freiwilligen Mitgliedern den Beitrag zu erheben, der ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspreche, werde das BVA auffordern, Beiträge nachzuerheben, soweit dies rechtlich möglich sei. Komme eine rückwirkende Beitragskorrektur im konkreten Fall nicht in Betracht, werde der Prüfdienst die Regreßfrage aufwerfen. Falls Krankenkassen weiterhin unterhalb des Mindestbeitrages einstufen, werde er ausnahmslos darauf dringen, die verantwortlichen Mitarbeiter in Haftung zu nehmen.

Die Aufsichtsbehörde weist darauf hin, daß die Kassen von Unternehmern zuweilen unter Druck gesetzt werden. So werde angedroht, die Mitgliedschaft zu kündigen und auch die Arbeitnehmer umzumelden. Manche Selbständige spielten die Kassen hemmungslos gegeneinander aus. Sie verlangten für sich Beitrags- und Leistungsprivilegien als Gegenleistung dafür, daß sie und ihre Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse beiträten beziehungsweise in ihr verblieben, konstatiert das Amt.

Ein weiteres Beispiel aus der Prüfpraxis: Eine der wenigen Kassen, die das Einkommen ihrer freiwillig versicherten Mitglieder generell jährlich überprüft und die Beiträge anpaßt, habe diese Aktion 1997 aus Marketinggesichtspunkten sowie aus Gründen der veränderten Bedingungen des Krankenkassenwahlrechts und nicht zuletzt im Hinblick auf die Zahlungen in den Risikostrukturausgleich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

In der täglichen Praxis stoßen die BVA-Prüfer auch auf allerhand andere Merkwürdigkeiten. So wurden bisher im Ausland erworbene Sachleistungen meist nicht auf die Inlandssätze des konkreten Leistungsfalls umgerechnet und erstattet, sondern verbreitet mit 60 bis 80 Prozent des Rechnungsbetrages pauschal abgegolten. Begründet haben die Kassen das stets mit dem Argument, alles andere sei zu aufwendig. Inzwischen haben die Kassenverbände dem Amt allerdings versprochen, das ungesetzliche Vorgehen generell abzustellen.

PZ-Artikel von Karl H. Brückner, Bonn
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