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Kein Aids-Test für zu Hause

01.09.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Kein Aids-Test für zu Hause

Für viel Wirbel sorgte eine Pressekonferenz der Laborserv GmbH, Staufenberg, am 27. August 1997 in Hamburg. Vorgestellt wurde ein HIV-Heimtest, der ab 1. September 1997 für 37 DM in Apotheken erhältlich sein sollte. Zwischenzeitlich haben das Bundesgesundheitsministerium sowie das Paul-Ehrlich-Institut in Langen mitgeteilt, daß eine Zulassung für den Test nicht erteilt werde und dieser nicht verkehrsfähig sei. Das zuständige Regierungspräsidium in Gießen hat am 27. August ein Verbot nach § 69 AMG erlassen.

Journalisten, Ärzte und Apotheker sparten nicht mit Kritik und zeigten sich empört über die unseriöse Vorgehensweise des hessischen Biotechnologie-Unternehmens, das auf einer Pressekonferenz der Illustrierten "Neue Revue" den ersten Aids-Test für zu Hause ankündigte. "Wir sind entsetzt", sagte Axel Oberste-Berghaus als Vertreter des Hamburger Apothekervereins, der von einem "unglaublichen Vorgang" sprach. Ein solcher Heimtest könne fatale Konsequenzen haben. Ein positives Ergebnis könne den Patienten in psychische Not stürzen, ein negatives Ergebnis ihn in falscher Sicherheit wiegen.

"Wir halten den Heimtest, abgekoppelt vom medizinischen und psychosozialen Versorgungssystem, für gefährlich", sagte auch Helga Neugebauer, Fachärztin für Innere Medizin und Mitarbeiterin der Aids-Hilfe Hamburg. Der Test berge Fehlerquellen; unsachgemäße Handhabung und Lagerung täten ein übriges. Jahrelange Präventionsbemühungen würden untergraben, nicht umsonst habe der nationale Aids-Beirat vor über einem Jahr an die Bundesregierung appelliert, die Einführung eines Heimtestes gesetzlich zu verhindern. HIV-Antikörper seien erst drei bis sechs Monate nach der Infektion nachweisbar, so daß ein Test trotz vorliegender Erkrankung negativ ausfallen könne.

Zwar sei der Heimtest "NO-HIV logic" ein Arzneimittel im Sinne des §2 AMG. Da er jedoch keine Testsera oder -antigene verwende, die dazu bestimmt sind, beim Menschen die Erreger des Erworbenen Immundefektsyndroms oder deren Antigene sowie die durch sie hervorgerufenen Antikörper zu erkennen, unterliege der Test nicht §35 AMG samt Verordnung über Zulassung und Chargenprüfung, sagte Dr. Klaus Schulz als Sprecher der Firma, die eine Gesetzeslücke nutzen wollte.

Der Test funktioniere analog zu einem Immunoassay als gp 36/41 (Durchfluß-) Membrantest und verwende dazu synthetische Oligopeptide. Trotz hoher Sensitivität und Spezifität könne jedes Ergebnis nur als ein Verdacht gewertet werden, ein Western-Blot-Bestätigungstest sei immer notwendig. Das kleine diagnostische Fenster mache die Wiederholung des Testes, der sich aus einer automatischen Lanzette zur Blutentnahme, einer Pipette, einem mit einer Speziallösung gefärbten Glasröhrchen sowie weiteren Behältern mit Lösungsmitteln und einem "chemischen Brüter" zusammensetzt, nach acht Wochen notwendig. Die Einführung des Testes ist als "Weltsensation" nicht nur in der Neuen Revue vom 28. August 1997 auf vier Seiten angekündigt worden. Die Fernsehrechte hatte die Produktionsfirma der Sendung "Schreinemakers" erworben.

PZ-Artikel von Christiane Berg, Hamburg
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