Pharmazeutische Zeitung online

Rechtsexperte bestätigt Bedenken der ABDA

25.08.2003  00:00 Uhr

Rechtsexperte bestätigt Bedenken der ABDA

von Daniel Rücker, Eschborn

Der Göttinger Rechtsprofessor Dr. Christian Starck, teilt die Bedenken der ABDA gegen die Einführung eines beschränkten Mehrbesitzes. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Gesundheitssystemkonsensgesetz werde das Berufsbild des „Apothekers in seiner Apotheke“ aufgegeben, schreibt er in seinem Beitrag „Gesundheitsreform auf Kosten der Apotheker am 20. August 2003 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).

Auch beim beschränkten Mehrbesitz würden die Nebenstellen von einem angestellten Apothekenleiter, der die vollständige pharmazeutische Verantwortung trage, geführt. Damit gehe die Begründung, den Fremdbesitz zu verbieten, verloren. Jeder Interessierte könne dann unter Berufung auf die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht sein Recht auf den Besitz einer Apotheke erstreiten, wenn er dort einen Pharmazeuten als Leiter einstellt.

Starck bezweifelt, dass den Autoren des Gesetzentwurfes dieser Sachverhalt unbekannt ist. Ihre Behauptung, der Fremdbesitz solle verhindert werden, erscheint ihm entweder wenig aufrichtig oder wenig kompetent: „Sollte diese Aussage richtig sein, so ist sie ohne Kenntnis der verfassungsrechtlichen Konsequenzen gemacht worden“, schreibt er in der FAZ.

Starck erwartet, dass in der Konsequenz auch ausländische Konzerne auf den deutschen Apothekenmarkt drängen werden: „Das europarechtliche Verbot, die freie Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates zu beschränken, wird durch die Übernahme bestehender oder zur Gründung neuer Apotheken durch ausländische Unternehmen führen, die im Heimatland schon Apothekenketten besitzen.

Erhebliche Bedenken hat Starck auch gegen die Einführung des Versandhandels. Verbraucherschutz und Überwachung der Versandapotheken sei in Deutschland extrem aufwendig. Im Gegensatz zur Schweiz und zu den USA lasse sich der Versand aus dem Ausland bei uns aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht verbieten. Zur Kontrolle der ausländischen Versandapotheken müsste ein erheblicher Aufwand betrieben werden. Diesen müssten allein staatliche Stellen tragen. Die Apothekerkammern blieben dabei außen vor, da ausländische Versandapotheken keine Kammermitglieder seien.

Der Göttinger Jurist rechnet mit einem deutlichen Rückgang der Apothekendichte in Deutschland, würde der Versandhandel erlaubt. Dieser werde allein zur Senkung der Arzneimittelkosten zugelassen. In der Konsequenz müssten Krankenkassen daran interessiert sein, über Anreize möglichst viele Patienten dazu zu bringen, ihre Arzneimittel beim Versender zu bestellen. Viel Apotheken müssten dann wohl schließen, da ihnen ein großer Teil des Umsatzes entzogen würde, so Starck in der FAZ. Top

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