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Angebliche Starthilfe für junge Apotheker

25.08.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Angebliche Starthilfe für junge Apotheker

Der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind kürzlich Unterlagen zugegangen, wonach eine Beteiligungsgesellschaft an Apotheken gegründet werden soll. Der Gesellschaftszweck der Fondsgesellschaft soll die Untervermietung von Apothekenbetriebsräumen und die Bereitstellung der Apothekeneinrichtung im Rahmen eines Leasingverhältnisses sein - quasi als Starthilfe für niederlassungswillige junge Apotheker.

Die ABDA hält den vorgesehenen Gesellschaftszweck für rechtswidrig, da er mit dem geltenden Apothekenrecht unvereinbar ist. Die der ABDA vorliegende Vertragsgestaltung stelle eine Umgehung des Pachtverbotes dar. Zwar sei nicht vorgesehen, zwischen Fondsgesellschaft und Apothekenleiter einen als Pachtvertrags bezeichneten Kontrakt zu schließen, die Kombination zwischen Mietvertrag über die Apothekenbetriebsräume und Leasingvertrag über die Apothekeneinrichtung sei jedoch geeignet, zu denselben wirtschaftlichen und rechtlichen Ergebnissen zu führen.

Darüber hinaus gerate der Apothekenleiter in eine wirtschaftliche Abhängigkeit, die mit § 7 ApoG unvereinbar ist. Dies werde dadurch noch unterstrichen, daß den von der Beteiligungsgesellschaft gehaltenen Apotheken ein gemeinsames Serviceangebot für betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing sowie EDV- und Verkaufsschulung gemacht werden soll.

Welche Absichten hinter dem Zweck der Beteiligungsgesellschaft stehen mögen, ergibt sich laut ABDA aus einer Passage im Angebotsprospekt: "... es wird vermutlich nur noch eine Frage der Zeit sein, wann auch in der Bundesrepublik Deutschland Apothekenketten oder Apothekenfilialisten wie in den USA, England und anderen europäischen Ländern zugelassen und entstehen werden". Abgesehen davon, daß diese Prognose von der ABDA für falsch gehalten wird, sei die Formulierung ein Indiz dafür, daß mit den abzuschließenden Verträgen - möglicherweise in Verbindung mit anderen Nebenabreden - eine Abhängigkeit der Apothekenleiter angestrebt wird.

Nicht Starthilfe, sondern Verkettung zugunsten berufsfremder Kapitalanleger scheinen also wahres Ziel der Initiatoren zu sein.

Beitrag der PZ-Redaktion Top

 

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