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Dealer strecken Drogen mit Lidocain

Datum 17.08.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Dealer strecken Drogen mit Lidocain

Das Landeskriminalamt Berlin und das Bundesministerium für Gesundheit warnen Apothekerinnen und Apotheker vor einer unkritischen Abgabe von Lidocain. Nach Angaben der Behörde wird Lidocain seit Jahren von Drogendealern als Streckmittel für Kokain und Heroin mißbraucht. Die Konsumenten können jedoch nicht erkennen, ob ihr Stoff mit dem Lokalanästhetikum gestreckt ist und fallen so der Profitgier der Drogenhändler zum Opfer.

Lidocain schmeckt genauso bitter wie Kokain. Der gestreckte Drogencocktail kann tödlich wirken. Größere Dosen Lidocain lösen Krämpfe aus, der Blutdruck fällt ab und es kann zu Herzrhythmusstörungen und Atemstillstand kommen. Nach Angaben der Berliner Zeitung (BZ) fanden Gerichtsmediziner in der Bundeshauptstadt alleine 1998 bei 23 von 98 Drogentoten eine Überdosis Lidocain.

Da Lidocain bisher nicht der Verschreibungspflicht unterliegt, kann die Substanz problemlos von geschäftstüchtigen Drogendealern in der Apotheke besorgt werden. Um diesen Mißbrauch zu unterbinden, will das Landeskriminalamt Berlin in der kommenden Woche alle Drogenberatungsstellen, Streetworker und Notärzte warnen. Nach § 17 Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung ist das pharmazeutische Personal verpflichtet, einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Die ABDA weißt darauf hin, daß bei begründeten Verdacht die Abgabe von Lidocain deshalb verweigert werden muß.

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