Politik
Das Landeskriminalamt Berlin und das Bundesministerium für
Gesundheit warnen Apothekerinnen und Apotheker vor einer unkritischen
Abgabe von Lidocain. Nach Angaben der Behörde wird Lidocain seit Jahren
von Drogendealern als Streckmittel für Kokain und Heroin mißbraucht. Die
Konsumenten können jedoch nicht erkennen, ob ihr Stoff mit dem
Lokalanästhetikum gestreckt ist und fallen so der Profitgier der
Drogenhändler zum Opfer.
Lidocain schmeckt genauso bitter wie Kokain. Der gestreckte Drogencocktail kann
tödlich wirken. Größere Dosen Lidocain lösen Krämpfe aus, der Blutdruck fällt ab
und es kann zu Herzrhythmusstörungen und Atemstillstand kommen. Nach Angaben
der Berliner Zeitung (BZ) fanden Gerichtsmediziner in der Bundeshauptstadt alleine
1998 bei 23 von 98 Drogentoten eine Überdosis Lidocain.
Da Lidocain bisher nicht der Verschreibungspflicht unterliegt, kann die Substanz
problemlos von geschäftstüchtigen Drogendealern in der Apotheke besorgt werden.
Um diesen Mißbrauch zu unterbinden, will das Landeskriminalamt Berlin in der
kommenden Woche alle Drogenberatungsstellen, Streetworker und Notärzte
warnen. Nach § 17 Absatz 8 der Apothekenbetriebsordnung ist das
pharmazeutische Personal verpflichtet, einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in
geeigneter Weise entgegenzutreten. Die ABDA weißt darauf hin, daß bei
begründeten Verdacht die Abgabe von Lidocain deshalb verweigert werden muß.
Artikel von der PZ-Redaktion
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