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Hartmannbund ruft zur Kostenerstattung auf

Datum 11.08.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Hartmannbund ruft zur Kostenerstattung auf

Ärzte sollten ihre Patienten darüber informieren, daß sie auch auf Privatrezept Arzneimittel verordnet bekommen können. Das fordert der Ärzteverband Hartmannbund. Gleichzeitig sollte der Patient eine solche Vereinbarung mit dem Arzt unterschreiben. In einer bundesweiten Aktion will der Hartmannbund zur Kostenerstattung aufrufen. Die Ärzte erhalten dazu einen Aushang für die Praxis, einen Merkzettel als Hinweis für den Patienten und den Entwurf eines Vertrages zwischen Arzt und Patient.

In dem Vertrag kann der Patient sich dafür entscheiden, Arzneimittel nur auf Privatrezept zu erhalten. Das hat nach Ansicht des Hartmannbund-Vorsitzenden Hans-Jürgen Thomas einige Vorteile: "Dann ist der Arzt in keiner Weise an die kassenärztliche Verordnung gebunden, die Kosten fallen nicht in sein Budget. Der Arzt kann wieder Originalpräparate verschreiben. Auch die Richtgrößen werden nicht tangiert." Das wäre dann eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen für Vertragsärzte im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. Thomas sieht das als gutes Recht der Ärzte an: Sie dürfen keinen Patienten dazu zwingen. Aber Überzeugungsarbeit leisten ist legal. Damit bewege sich die Aktion des Hartmannbundes im gesetzlichen Rahmen. Wobei er bedauert, daß "von der einen und anderen Seite die Kostenerstattung boykottiert wird."

Allerdings könnte es doch Probleme mit der Aktion des Hartmannbundes geben. In den schriftlichen Unterlagen wird dem Patienten erklärt, daß er einen Anspruch auf Erstattung durch seine Krankenkasse behält. Nicht erklärt wird die mögliche hohe Zuzahlung, auch bei Arzneimitteln. Den Ärger hätte dann der Apotheker.

Auch in dem Vertrag, den Arzt und Patient unterschreiben sollen, wird die Zuzahlung reduziert auf den Satz: "Mir ist bekannt, daß eventuell eine Selbstbeteiligung in Betracht kommt." Und was macht der Apotheker, wenn der Versicherte überrascht wird von der Privatrechnung und einer hohen Zuzahlung?

PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn
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