Politik
Ärzte sollten ihre Patienten darüber informieren, daß sie auch auf
Privatrezept Arzneimittel verordnet bekommen können. Das fordert der
Ärzteverband Hartmannbund. Gleichzeitig sollte der Patient eine solche
Vereinbarung mit dem Arzt unterschreiben. In einer bundesweiten Aktion will
der Hartmannbund zur Kostenerstattung aufrufen. Die Ärzte erhalten dazu
einen Aushang für die Praxis, einen Merkzettel als Hinweis für den Patienten
und den Entwurf eines Vertrages zwischen Arzt und Patient.
In dem Vertrag kann der Patient sich dafür entscheiden, Arzneimittel nur auf
Privatrezept zu erhalten. Das hat nach Ansicht des Hartmannbund-Vorsitzenden
Hans-Jürgen Thomas einige Vorteile: "Dann ist der Arzt in keiner Weise an die
kassenärztliche Verordnung gebunden, die Kosten fallen nicht in sein Budget. Der Arzt
kann wieder Originalpräparate verschreiben. Auch die Richtgrößen werden nicht
tangiert." Das wäre dann eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen für
Vertragsärzte im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. Thomas sieht das als gutes
Recht der Ärzte an: Sie dürfen keinen Patienten dazu zwingen. Aber
Überzeugungsarbeit leisten ist legal. Damit bewege sich die Aktion des
Hartmannbundes im gesetzlichen Rahmen. Wobei er bedauert, daß "von der einen und
anderen Seite die Kostenerstattung boykottiert wird."
Allerdings könnte es doch Probleme mit der Aktion des Hartmannbundes geben. In den
schriftlichen Unterlagen wird dem Patienten erklärt, daß er einen Anspruch auf
Erstattung durch seine Krankenkasse behält. Nicht erklärt wird die mögliche hohe
Zuzahlung, auch bei Arzneimitteln. Den Ärger hätte dann der Apotheker.
Auch in dem Vertrag, den Arzt und Patient unterschreiben sollen, wird die Zuzahlung
reduziert auf den Satz: "Mir ist bekannt, daß eventuell eine Selbstbeteiligung in Betracht
kommt." Und was macht der Apotheker, wenn der Versicherte überrascht wird von der
Privatrechnung und einer hohen Zuzahlung?
PZ-Artikel von Rainer Vollmer, Bonn
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