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Erste Ergebnisse der Verhandlungen zu Richtgrößen

Datum 30.06.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Erste Ergebnisse der Verhandlungen zu Richtgrößen

  Richtgrößen für Arznei- und Heilmittel sind offenkundig doch nicht ganz so kompliziert zu bewerkstelligen, wie es manche Experten in den vergangenen Wochen und Monaten glauben machen wollten. Anders ist nicht zu erklären, daß die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen bereits seit geraumer Zeit über eine bundesweite Rahmenempfehlung zu Richtgrößen verhandeln auf der Grundlage eines Konzeptes der Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung sind die Gespräche "auf gutem Wege". Die Rahmenempfehlung soll den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassenverbänden auf Landesebene als Richtschnur für die Verhandlungen über die eigentlichen regionalen Richtgrößen dienen. Geht es nach dem Willen der GKV-Spitzenverbände, dann wird es auch künftig eine Reißleine bei Ausgaben für Arznei- und Heilmittel geben. Diese Reißleine ist entweder:
  • ein ganz "normales" Budget,
  • oder ein Budget, das durch Richtgrößen lediglich begleitet wird: Grundsätzlich haften dann nur diejenigen Vertragsärzte für Budgetüberschreitungen, die ihre Richtgrößen überziehen. Reicht das nicht aus, greift die Kollektivhaftung: Alle anderen Ärzte müßten dann die restliche Budgetüberschreitung ausgleichen,
  • oder Richtgrößen werden durch eine Ausgabenobergrenze frankiert. Rein rechtlich wäre bei diesem Modell die Kollektivhaftung vom Tisch; Überschreitungen der Ausgabenobergrenze könnten jedoch pauschale Absenkungen der Richtgrößen nach sich ziehen, was einer Kollektivhaftung zumindest faktisch wieder sehr nahe käme.

Geht es nach den Vorstellungen der GKV-Spitzenverbände, können Richtgrößen getrennt für Arznei- und Verbandmittel einerseits sowie für Heilmittel andererseits vereinbart werden. Differenzierungen sollen auch nach Altersgruppen möglich sein.

Nicht in Richtgrößen einbezogen würden überlebenswichtige Arzneien wie Insulin, Zytostatika oder Präparate für Bluter. Mehr Spielraum gäbe es auch für Vertragsärzte, die überdurchschnittlich viele Krebs- und Multiple-Sklerose-Kranke, Aidspatienten und andere chronisch Kranke behandeln: Derartige "Praxisbesonderheiten" erhöhen die Richtgrößen oder können bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen geltend gemacht werden.

Kontrollen werden automatisch fällig, wenn ein niedergelassener Mediziner seine Richtgrößen um mehr als 15 Prozent überzieht. Überschreitet der Arzt seine Richtgrößen um mehr als 25 Prozent, wird sofort das Honorar gekürzt es sei denn, die genannten Praxisbesonderheiten liegen vor. Eine weitere Möglichkeit dem Regreß zuvorzukommen: der Vertragsarzt verpflichtet sich, die Überschreitungen durch Einsparungen im folgenden Jahr wieder auszugleichen, also entsprechend weniger Arznei-, Verband- und Heilmittel zu verordnen.

BPI: Konzept ist rechtswidrig

Heftige Kritik am Richtgrößenkonzept der Krankenkassen-Spitzenverbände übt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Die Kassen versuchten wieder einmal, das Morbiditätsrisiko auf die Vertragsärzte abzuwälzen, moniert BPI-Geschäftsführer Peter Dewein. Darüber hinaus sei das Konzept "offenkundig rechtswidrig".

Die Bonner Koalition habe mit dem zweiten Neuordnungsgesetz ausdrücklich die Arznei- und Heilmittelbudgets durch Richtgrößen ersetzen wollen. Die gesetzliche Vorgabe wollten die Krankenkassen aber offenbar nicht zur Kenntnis nehmen. Denn anders sei nicht zu erklären, daß sie nach wie vor Budgets oder sogenannte Ausgabenobergrenzen mit den KVen vereinbaren wollten.

Nicht akzeptabel sei auch, wenn die Krankenkassen die Richtgrößen nach Krankheitsarten gliedern wollten. Einen derartigen Indikationsbezug habe die Bonner Koalition aus guten Gründen nicht gestattet: Würden tatsächlich Arzneimittel für bestimmte Krankheiten aus den Richtgrößen ausgenommen, so Dewein, bestehe die Gefahr, daß sich der Arzt aus rein wirtschaftlichen Gründen für genau diese Medikamente entscheide, die sein Richtgrößenbudget nicht belasteten. Dewein: "Diese Substitution provozieren nun die Kassen."

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn

   

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