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Verband sieht Generika benachteiligt

16.06.2003  00:00 Uhr

Verband sieht Generika benachteiligt

von Daniel Rücker, Eschborn

Der Deutsche Generikaverband lehnt das Vorhaben der Bundesregierung ab, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen herauszunehmen. Der Vorschlag sei weder sozial ausgewogen noch geeignet, die Arzneimittelausgaben zu senken, heißt es in einem Positionspapier des Verbandes.

Der Ausschluss der OTC-Produkte gehe vollständig zu Lasten der Versicherten, so der Generikaverband. Die Bundesregierung wolle durch die Ausgrenzung rund 1 Milliarde Euro einsparen, diese Kosten müssten die Patienten übernehmen. Der Schutz einkommensschwacher Versicherter vor Überforderung sei in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

Der Verband sieht in diesem Schritt den Anfang einer „Amerikanisierung des Gesundheitswesens“, in dem nur noch derjenige adäquat versorgt werde, der die benötigten Arzneimittel selbst bezahlen könne. Auf der anderen Seite bestehe die Gefahr, dass sozial schwache Patienten vom Arzt empfohlene OTC-Produkte aus Kostengründen nicht mehr kauften.

Kein Einspareffekt

Bei seiner ablehnenden Haltung hat der Generikaverband selbstverständlich auch die von seinen Mitgliedsfirmen hergestellten Präparate im Blick. Für Generika seien nämlich Umsatzrückgänge zu erwarten, da viele nicht verschreibungspflichtig seien und deshalb nicht mehr erstattet werden dürften. Gefördert würden dagegen die von der Bundesregierung ungeliebten Me-too-Präparate, die als neue Wirkstoffe automatisch unter die Verschreibungspflicht fielen und damit weiterhin erstattungsfähig wären. Dies sei eine eindeutige Benachteiligung der ökonomisch sinnvollen Generika.

Zudem würden die Substitutionseffekte die erhofften Einsparungen zunichte machen. Neben im Vergleich zu Generika teureren Me-toos würde es auch einen Trend zu größeren Packungen geben, da in einigen Fällen die Verschreibungspflicht von der Packungsgröße abhängig sei. Der Generikaverband geht davon aus, dass bereits bei einer Substitutionsquote von 30 Prozent die geplanten Einsparungen der Krankenkassen aufgebraucht wären. Der Verband verschweigt an dieser Stelle allerdings, dass eine hohe Substitutionsquote seine Argumentation der sozialen Unausgewogenheit zumindest schwächt.

Mit seiner Kritik, der Vorschlag sei logisch nicht mit der Positivliste vereinbar, trifft der Verband dagegen ins Schwarze. Es sei wirr, auf der einen Seite Arzneimittel in die Positivliste aufzunehmen, sie demnach als wirksam, notwendig und effizient zu klassifizieren und sie anschließend den gesetzlich Krankenversicherten vorzuenthalten.

Deutliche Worte auch zur geplanten Ausnahmeliste: Der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, der diese wirkstoffbezogene Liste erstellen soll, komme schon heute seinen gesetzlichen Aufgaben nur unzureichend nach. Auch nicht nachvollziehbar sei, warum ausgerechnet homöopathische und anthroposophische Arzneimittel im Genuss der Erstattungsfähigkeit bleiben sollten. Top

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