Politik
Dr. Frank Diener, Leiter der Abteilung Gesundheitsökonomie und Politik
der ABDA, ging auf dem Wirtschaftsforum in Baden-Baden der Frage nach,
was der Euro für den Apothekenalltag bedeutet. Diener betonte, daß der
Übergang auf den Euro keine Währungsreform, sondern eine
Währungsumstellung sei, also ein wertgleicher Tausch von Währungen
gemäß unwiderruflichem Euro-Umrechnungskurs.
Zwei wichtige Daten gebe es:
o 1. Januar 1999: unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse zum Euro; nationale
Währungen nur noch Untereinheiten zum Euro; Euro noch kein Bargeld,
Übertragung der nationalen geldpolitischen Verantwortungen auf die Europäische
Zentralbank; individuelles Wahlrecht bezüglich der Währungseinheit für Buchgeld.
o 1. Januar 2002: Euro als Bargeld und gesetzliches Zahlungsmittel; automatische
Umstellung aller Konten auf Euro; nationale Währungen verlieren spätestens ab 1.
Juli 2002 ihre Gültigkeit.
Da Fiskus und Sozialversicherungen, also auch die Gesetzlichen Krankenkassen,
den Switch zum Euro per Erlaß erst zum 1. Januar 2002 vornehmen, sei für die
Apotheken die Umstellung zum spätestmöglichen Zeitpunkt ohne sinnvolle
Alternative. Vor dem 1. Januar 2002 sind für die Apotheke praktisch keine Umsätze
in Euro möglich.
Vor dem 1. Januar 2002 müsse gesetzlich sichergestellt sein, daß die Zuzahlungen in
Euro zum Stichtag runde Beträge sind. Aus Sicht der Arbeitsgruppe Euro bei der
ABDA, zu der alle Marktbeteiligten gehören, sei es sinnvoll, darauf hinzuwirken, daß
es keine Doppelwährungsphase gibt, das heißt, die DM sollte zum 1. Januar 2002
ihre Gültigkeit verlieren. Wegen der Rundungsproblematik (fünf Stellen hinter dem
Komma, die Rundung erfolgt über die dritte Stelle hinter dem Komma) ist nach
Meinung von Diener keine simultane Verwendung der Arzneimittelpreisverordnung
(AMPreis VO) auf DM- und Euro-Basis möglich, was ebenfalls für die endgültige
Umstellung auf Euro zum 1. Januar 2002 ohne Übergangsfrist spreche. Zu diesem
Zeitpunkt wird die AMPreisV0 auf Euro-Basis umgestellt. Dabei sollten auch runde
BtM- und Notdienstgebühren vorgesehen werden.
Da offensichtlich Großhandel und Hersteller ab 1. Januar 1999 flexibel bezüglich
ihrer Fakturierung seien, sollten klarstellende Vereinbarungen getroffen werden, daß
bei Währungsumrechnungen die Rechnungsendbeträge und nicht die Zeilenwerte
umgerechnet werden.
Eine Schwierigkeit bilden die Signalpreise: Es sei nicht möglich, Signalpreise in DM
und Euro zugleich festzulegen, denn Euro- und DM-Betrag müssen sich durch den
offiziellen Umrechnungskurs entsprechen.
Bei der Apotheken-EDV sei man mit den Softwareanbietern einig, daß bis zum 31.
Dezember 2001 auf DM-Basis gerechnet werde. Es solle aber die Möglichkeit
geschaffen werden, per Tastendruck ab dem 1. Januar 1999 auf Bildschirm und
Kassenbon den Euro-Betrag ausweisen zu lassen. Eine doppelte Preisauszeichnung
ist zwar EU-Empfehlung, doch in nationaler Hoheit zu regeln. Nach Auskunft der
jetzigen Bundesregierung wird es keinen Zwang zur Doppelauszeichnung geben; sie
würde aber begrüßt. Rat der Arbeitsgruppe: Kassenbon ist besser als
Packungsauszeichnung. Nach Menung von Diener wird der Euro Electronic cash
forcieren, deshalb sollte schon heute beim Terminalkauf auf
Doppelwährungsfähigkeit geachtet werden. Auch für Löhne und Gehälter sollte der
Stichtag der Umstellung der 1. Januar 2002 sein.
Dieners Fazit: Die Umstellung auf Euro dürfte technisch machbar sein, bringt den
Apotheken aber keine ersichtlichen Vorteile gegenüber heute. Die Preistransparenz
kann allerdings zu einem Preisdruck führen. Wie sich das EuGH-Urteil besonders
vor dem Hintergrund der Preistransparenz auf das deutsche Gesundheitswesen
auswirke, könne noch nicht endgültig bewertet werden.
PZ-Artikel von Hartmut Morck, Baden-Baden
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