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Der Weg zu Richtgrößen ist noch weit

28.04.1997  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Der Weg zu Richtgrößen ist noch weit

  Krankenkassen und Ärzte haben recht unterschiedliche Vorstellungen davon, wie die arztgruppenspezifischen Richtgrößen festgesetzt werden sollen. Während den Kassen differenzierte Richtgrößen vorschweben, die sich an einer Dreiteilung des Arzneimittelmarktes orientieren, plädieren Ärzte für eine Festlegung, die ihnen innerhalb eines bestimmten Finanzrahmens weitgehende Therapiefreiheit einräumt. Es erscheint deshalb unwahrscheinlich, daß sie noch in diesem Jahr das Arzneimittelbudget ablösen werden. Unklar ist auch die Frage, ob die Patientenzuzahlung in die Richtgrößen einbezogen wird.

Auf einer Atrium-Veranstaltung in Königswinter favorisierte Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Angestellten-Krankenkassen unterschiedliche Richtgrößen für unverzichtbare, unumstrittene und sonstige Arzneimittel. Unverzichtbare Medikamente sollen danach nicht budgetiert werden, unumstrittene erhalten großzügigere Richtgrößen als sonstige Arzneimittel. Grundlage für die Einordnung könnte die nie eingeführte Positivliste sein. Die Spitzenverbände der AOK und der Betriebskrankenkassen unterstützen Rebschers Position.

Vor allem die Hausärzte lehnen eine zu starke Ausdifferenzierung der Richtgrößen ab. Dr. Jürgen Bausch, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, fordert ein Individualbudget für jede Arztpraxis. Innerhalb dieses Rahmens müsse es dem Arzt freigestellt bleiben, welche Arzneimittel er verschreibt.

Die Ärzte drängen darauf, daß Praxisbesonderheiten bei der Ausgestaltung von Richtgrößen berücksichtigt werden. Dazu gehören neben regionalen Unterschieden auch die Sozialstruktur des Patientenstammes einer Praxis, sagte Dr. Lothar Krimmel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Grundsätzlich sehen die Ärztevertreter Richtgrößen als eine gerechtere Lösung im Vergleich zum Arzneimittelbudget an, bei dem wirtschaftlich verschreibende Ärzte für ihre unwirtschaftlichen Kollegen mithaften müßten. Wenn jede Praxis ein individuelles Verordnungsvolumen erhalte, falle die Gruppenhaftung weg.

Die Apotheker, die die Ablösung des Budgets durch Richtgrößen grundsätzlich begrüßen, wollen die Ärzte bei einem ökonomischen Verordnungsverhalten unterstützen. So bot Dr. Paul Hoffacker, Geschäftsführer Wirtschaft und Sozialpolitik bei der ABDA, eine Mitverantwortung der Apotheker an. In Sachsen-Anhalt haben Ärzte und Apotheker eine Kooperation vereinbart.

Über die Rechenzentren liefert der Landesapothekerverein monatlich arztbezogene Daten über die Verschreibungen. In Arzt/Apothekergesprächen können diese Daten analysiert werden. Der Apotheker werde so in das Budgetmanagement einbezogen. Für die Pharmazeuten sei es unabdingbar, in Zukunft mehr Verantwortung im Gesundheitswesen zu übernehmen, sagte Hoffacker weiter. Schalte er sich nicht bald in diesen Prozeß ein, übernähmen andere diese Rolle.

Unklarheit besteht darüber, ob die Patientenzuzahlung in die Richtgrößen einfließt oder nicht. Wenn die Selbstbeteiligung nicht berücksichtigt wird, hätte dies zur Folge, daß Verordnungen für Patienten von Krankenkassen mit geringer Zuzahlung die Richtgrößen der Ärzte stärker belasten als Verordnungen für Patienten, die bei Krankenkassen mit hoher Zuzahlung versichert sind. Im ersten Fall wäre der Kassenanteil an den Kosten höher. Dasselbe Problem stellt sich bei Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, und bei chronisch Kranken. Dann bleibe das Morbiditätsrisiko zumindest teilweise bei den Ärzten, kritisierte Dr. Peter Lau, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Allgemeinärzte Deutschlands. Er befürchtet, die vorgesehene Überforderungsklausel mache die Deutschen zu "einem Volk von chronisch Kranken".

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Königswinter    

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