Politik
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) setzt sich für
fachgruppenspezifische Arzneimittel-Richtgrößen ein, die auch das Alter der
Patienten berücksichtigen. Ein BPI-Sprecher erklärte, daß aktuelle
Berechnungen des Instituts für Medizinische Statistik (IMS) die
Notwendigkeit einer fachgruppenspezifischen Altersstaffelung belegen.
Mit den regional in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführten
Richtgrößen werden fachgruppenspezifische Verordnungsvolumina für Arznei- und
Heilmittel festgelegt, die sich nach dem Versichertenstatus der Patienten richten,
erklärte der Verband. Eine Kalkulation auf dieser Basis sei ein äußerst grobes
Prinzip, schreibt der BPI in einer Pressemitteilung.
Eine Differenzierung nach dem Alter sei bislang für Kassen und KVen aus
datentechnischen Gründen nicht möglich. Die jetzt vorliegenden Berechnungen des
IMS belegen nach Ansicht des Verbandes jedoch, daß der Arzneimittelverbrauch
stark von Alter und Geschlecht der Patienten abhänge. Aber auch die
Facharztgruppe spiele eine wesentliche Rolle. Beispielsweise betreffen 93 Prozent
des Verordnungsvolumens von Gynäkologen Patienten bis 64 Jahre. Dieser Anteil
betrage bei Dermatologen 83 Prozent und bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten 84
Prozent. Bei praktischen Ärzten liege der Anteil der Verordnungen für Patienten bis
64 Jahre mit 59 Prozent erheblich niedriger, während sich bei Internisten die
Verordnungsanteile für Patienten bis 64 Jahre und ab 65 Jahre nahezu die Waage
hielten, schreibt der BPI.
Beitrag von der PZ-Redaktion
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