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BPI für altersspezifische Richtgrößen

Datum 20.04.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

BPI für altersspezifische Richtgrößen

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) setzt sich für fachgruppenspezifische Arzneimittel-Richtgrößen ein, die auch das Alter der Patienten berücksichtigen. Ein BPI-Sprecher erklärte, daß aktuelle Berechnungen des Instituts für Medizinische Statistik (IMS) die Notwendigkeit einer fachgruppenspezifischen Altersstaffelung belegen.

Mit den regional in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführten Richtgrößen werden fachgruppenspezifische Verordnungsvolumina für Arznei- und Heilmittel festgelegt, die sich nach dem Versichertenstatus der Patienten richten, erklärte der Verband. Eine Kalkulation auf dieser Basis sei ein äußerst grobes Prinzip, schreibt der BPI in einer Pressemitteilung.

Eine Differenzierung nach dem Alter sei bislang für Kassen und KVen aus datentechnischen Gründen nicht möglich. Die jetzt vorliegenden Berechnungen des IMS belegen nach Ansicht des Verbandes jedoch, daß der Arzneimittelverbrauch stark von Alter und Geschlecht der Patienten abhänge. Aber auch die Facharztgruppe spiele eine wesentliche Rolle. Beispielsweise betreffen 93 Prozent des Verordnungsvolumens von Gynäkologen Patienten bis 64 Jahre. Dieser Anteil betrage bei Dermatologen 83 Prozent und bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten 84 Prozent. Bei praktischen Ärzten liege der Anteil der Verordnungen für Patienten bis 64 Jahre mit 59 Prozent erheblich niedriger, während sich bei Internisten die Verordnungsanteile für Patienten bis 64 Jahre und ab 65 Jahre nahezu die Waage hielten, schreibt der BPI.

Beitrag von der PZ-Redaktion
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