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Zuzahlung nach Einkommen

16.04.2001  00:00 Uhr

PHARMAINDUSTRIE

Zuzahlung nach Einkommen

von Stephanie Czajka, Berlin

Weitgehend zufrieden über den Kompromiss zur Festbetragsregelung und die darin vereinbarte Verlängerungsklausel äußerte sich Dr. Hans Sendler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf einem Pressegespräch vergangene Woche in Berlin. Sendler hält Festbeträge für überflüssig, wenn Richtgrößen und eine prozentuale Zuzahlung eingeführt würden. Für ihre ersten 100 Tage im Amt zollte Sendler Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt seine "sportliche Anerkennung".

Bisher setzte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Festbeträge fest. Da das Kartellamt dies rechtlich für bedenklich hält, musste eine neue Regelung gefunden werden. Der ausgehandelte Kompromiss liegt nun als Gesetzesentwurf vor. Er sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übergangsweise bis Ende des Jahres 2003 die Festbeträge per Rechtsverordnung festsetzen wird (siehe PZ 14/2001). Für die Zeit danach soll, so die Begründung zum Gesetzesentwurf, eine "staatsferne Lösung" gefunden werden, "auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden höchstrichterlichen Rechtsprechung". Ist dies nicht der Fall, gilt die Übergangsregelung weiter.

Sendler begrüßte diese Verlängerungsklausel, sie unterstreiche "die Ernsthaftigkeit der Diskussion". So bleibe der Druck erhalten, neue Regelungen auszuhandeln. Die Krankenkassen hingegen befürchten, dass die "staatsferne Lösung" eine Lösung ohne Selbstverwaltung und Festbeträge wird. In einem Schreiben an das BMG ist vom "Festbetrags-Abschaffungsgesetz" die Rede. Der Gesetzesentwurf halte nicht, was beim Kompromiss vereinbart wurde, nämlich die "Weiterentwicklung des Festbetrags-Konzeptes als Selbstverwaltungslösung unter Berücksichtigung der anstehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung". Der Gesetzesentwurf nehme die Diskussion über die Festbeträge und die erwartete Rechtssprechung vorweg. Uneinigkeit besteht auch über die Höhe der Festbeträge.

Der BPI würde die Abschaffung der Festbeträge begrüßen. Zur Steuerung eigneten sich Richtgrößen und eine prozentuale Zuzahlung besser, sagte Sendler. Hohe Zuzahlungen bei besonders teuren Medikamenten müssten allerdings abgefedert werden. Nach Sendlers Vorstellungen könnte die Höhe der Zuzahlung nicht nur vom Arzneimittelpreis abhängen, sondern auch vom Einkommen des Versicherten. Heute sei die Hälfte der Versicherten zuzahlungsbefreit, diese Härtefälle würden dann anders gesteuert. Dafür gebe es keine Arzneimittel, die nicht durch das Sozialsystem abgesichert seien. Der heutigen packungsabhängigen Zuzahlung entspreche umgerechnet in der Gesamtsumme ungefähr eine prozentuale Zuzahlung von 15 Prozent. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums wies den Vorschlag zurück, eine Änderung der Zuzahlung stehe nicht auf der Tagesordnung. Top

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