Pharmazeutische Zeitung online

Industrieverband plant Klage

01.04.2002  00:00 Uhr

AUT IDEM

Industrieverband plant Klage

von Rainer Vollmer, Christian Lahm, Berlin

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat mit Klagen vor Gericht gedroht, "wenn der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen die Substitutionslisten für Aut idem nicht richtig erstellt". "Dann legen unsere Mitgliedsfirmen Rechtsmittel ein", kündigte BPI-Vorsitzender Bernd Wegener an.

Ständige "inakzeptable ordnungspolitische Eingriffe" würden jede Planungs- und Kalkulationssicherheit verhindern. Die 300 mittelständischen BPI-Mitglieder hätten keine Ausweichmöglichkeiten mehr: "Deutsche Hersteller produzieren nur noch 40,5 Prozent der in Deutschland verbrauchten Medikamente. Vor zehn Jahren hatten wir noch einen Marktanteil von 48 Prozent."

Hoffnungen auf den Runden Tisch im Gesundheitswesen hat Wegener nicht mehr: "Mit ihm geht die Überregulierung weiter." Auch von der geplanten Positivliste für Arzneimittel verspricht er sich keine Einsparungen: Der Durchschnittspreis der Medikamente, die nicht in der Positivliste aufgenommen werden, liegt bei 8,50 Euro. Dagegen kosten die Substitutionsmittel im Schnitt 16 Euro."

Erste Entwürfe

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legte unterdessen zwei Entwürfe zur Umsetzung der Aut-idem-Regelung vor. Weitere sollen folgen. Der BPI geht davon aus, dass Aut idem dementsprechend auch stufenweise ab Juli eingeführt wird.

In einer Stellungnahme machte der Pharmaverband deutlich, dass bei der Darstellung der endgültigen Liste austauschbarer Darreichungsformen folgende Kriterien erfüllt sein sollten, um irreführende Wirkungen für den Patienten zu vermeiden: Wirkstoffgleichheit, Identität von Wirkstärke und Packungsgröße, gleiche oder austauschbare Darreichungsform, Zulassung für den gleichen Indikationsbereich sowie Preisgünstigkeit.

Für grundsätzlich nicht substituierbar hält der BPI insbesondere Dermatika, Phytopharmaka, Betäubungsmittel, Impfstoffe, bestimmte Infusionslösungen, aber auch allgemeine Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite und schlechter Löslichkeit bei Indikationen, die eine sorgfältige Einstellung der Patienten benötigen.

Als problematisch für die Austauschbarkeit stuft der BPI Arzneimittel für Indikationen ein, die eine besonders gute Einstellung der Patienten und eine konstante medikamentöse Therapie erfordern. Als Beispiele nennt er Antiarrhythmika, Antiasthmatika, Antidementiva, Antidepressiva, Antidiabetika, Antiepileptika, Antikoagulantien, Antiparkinsonmittel, herz-wirksame Glykoside, hormonale Kontrazeptive, Immunsupressiva, Interferone, Neuroleptika, Opiod-Analgetika, Thrombozytenfunktionshemmer und Zytostatika. Top

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