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Erste Tarifrunde blieb ohne Ergebnis

30.03.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

Erste Tarifrunde blieb ohne Ergebnis

Ohne Ergebnis haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) und der Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA) die erste Verhandlungsrunde für einen neuen Gehaltstarifvertrag am 24. März in Hamburg beendet. Wegen "unüberbrückbarer Gegensätze" bleibt es einer Erklärung des ADA zufolge zunächst bei den bisherigen Gehaltstarifen.

Die Arbeitnehmerseite zeigte sich verärgert über das Angebot einer weiteren Nullrunde, weil die Angestellten in den letzten fünf Jahren Nettolohnverluste von 4,9 Prozent hätten hinnehmen müssen. Sie hätten so bereits einen Beitrag zur Konsolidierung der Kostensituation in den Apotheken geleistet. Angesichts stabiler Verhältnisse in den Apotheken der alten Bundesländer und immer noch deutlich höheren Durchschnittsumsätzen und günstigerer Umsatzklassenverteilung in den neuen Ländern seien die Angestellten nicht bereit, zusätzlichen Gehaltsverzicht zu leisten, heißt es in einer Stellungnahme.

Auf die Vorschläge des BVA, Gehaltszulagen anders als bisher stärker von Leistungskomponenten abhängig zu machen, sei der ADA nicht eingegangen. Obwohl Statistiken bei Fortbildungsveranstaltungen für einen starken Fortbildungswillen bei Angestellten gerade auch an Wochenenden sprechen, habe ein Vertreter des ADA behauptet, Angestellte seien nur zu 50 bis 60 Prozent leistungsbereit. Für diese provozierende Behauptung habe er keinen Beweis erbracht.

Der BVA warf den Vertretern des ADA vor, als Repräsentanten von Apothekerverbänden selbst nicht aktiv genug für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Basis der Apotheken gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Politikern zu sorgen und zukunftsweisende Konzepte viel zu zögerlich in Angriff zu nehmen. Es seien nicht nur die Angestellten, sondern auch viele Apothekenleiter, die die Zeche zahlen müßten. Ein Bewußtseinswandel beim ADA im Hinblick auf den Wert hochqualifizierter Angestellter für die Apotheke und eine angemessene tarifliche Einstufung ist nach Auffassung des BVA schnellstens erforderlich, sonst werde die Apothekerschaft unglaubwürdig bei dem Bemühen, die Apotheke als Allround-Dienstleister im Gesundheitswesen stärker zu positionieren.

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