Bei Zytostatikaherstellung an Preisvereinbarungen festhalten |
22.03.1999 00:00 Uhr |
Politik
Weitgehend einig waren sich die Teilnehmer darüber, auch in Zukunft an den Preisvereinbarungen des DAV mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen festzuhalten. Preisschwankungen der Ausgangsstoffe sollten jedoch in Verhandlungen mit den Krankenkassen schneller berücksichtigt werden. An dem Gespräch in Eschborn nahmen auch Vertreter des kürzlich gegründeten Verbands der Zytostatika-herstellenden Offizinapotheken teil.
Klärungsbedarf sieht die Versammlung noch bei Aufbrauchfristen angebrochener Zytostatikalösungen. Um eine mikrobielle Kontamination zu vermeiden, sollten Anbrüche nicht aufbewahrt und später für weitere Zubereitungen eingesetzt werden. Nach Meinung der Krankenkassenvertreter können Anbrüche auch später noch verarbeitet werden, um Kosten zu sparen. Man könne jedoch nicht einfach aus Eindosen- Mehrdosenbehältnisse machen, kritisierte die Versammlung in Eschborn.
Zu mehr Solidarität unter den niedergelassenen Apothekern rief Hermann Stefan Keller,
Vorsitzender des DAV, auf. Einzelverträge und Einkaufsmodelle könnten nur dem ganzen
Berufsstand schaden. Der DAV verfolge deshalb konsequent eine Angebotspolitik, damit die
Arzneimittelversorgung künftig auch mit Zytostatika nicht an den Apotheken vorbeilaufe.
Nur in der Offizinapotheke und nicht in onkologischen Schwerpunktpraxen könnten
Zytostatika nach Vorgaben des Arzneimittelgesetzes hergestellt werden, betonte auch der
stellvertretende DAV-Vorsitzende Heinz-Günter Wolf. "Wir müssen den Kassen ein
Angebot machen, das sie nicht ablehnen können", sagte Wolf. Joker der
Offizinapotheken seien eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung.
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