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AOK verlegt sich auf ein Drei-Stufen-Modell

16.03.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

AOK verlegt sich auf
ein Drei-Stufen-Modell

Allein für Arzneimittel werden die gesetzlich Krankenversicherten dieses Jahr rund sieben Milliarden DM an Zuzahlungen aufbringen müssen, schätzt der AOK-Bundesverband. "Das halte ich für einen Skandal", kritisierte Verwaltungsratsvorsitzender Peter Kirch beim Presseseminar seines Verbands im rheinland-pfälzischen Maria Laach. Eine steuernde Wirkung der Selbstbeteiligung in ihrer bisherigen Form bestreite er. Qualitätsaspekte müßten bei der Bemessung der Zuzahlungen im Vordergrund stehen. In diesem Zusammenhang sprach er sich für ein Drei-Stufen-Modell aus, wie es bereits der Bundesverband der Betriebskrankenkassen und in ähnlicher Form der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller vorgeschlagen hatten. Lebensnotwendige Arzneimittel sollten ganz von der Zuzahlung befreit sein, für wirtschaftliche und wirksame Arzneimittel sollten die Versicherten mit höchstens zehn Prozent zur Kasse gebeten werden. "Unwirtschaftliche und unwirksame" Medikamente will die AOK über hohe Zuzahlungen ganz vom Markt drängen.

Notwendig für die Einstufung als "lebensnotwendig", "wirksam" oder "umstritten" sei eine größere Transparenz auf dem Arzneimittelmarkt. Daher begrüßte Kirch ausdrücklich das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes zum Arzneiverordnungsreport: "Unabhängige Pharmakologen können danach ungehindert veröffentlichen, welche Arzneimittel nach ihrer wissenschaftlichen Einschätzung umstritten sind."

Einen Rückgang in der Verordnung umstrittener Arzneimittel und einen verstärkten Rückgriff auf Generika verzeichnet die AOK besonders bei denjenigen Ärzten, die sich mit Hilfe der Software Pharmpro beraten ließen. Pharmpro wurde vom Wissenschaftlichen Institut der 0rtskrankenkasse (Wid0) entwickelt und ist seit einem halben Jahr im Einsatz. Allein in Hessen nehmen derzeit rund 1000 Allgemeinmediziner und Internisten die Beratung durch AOK-eigene Apotheker in Anspruch.

Grundlage des Beratungsprogramms sind die Verordnungsdaten, die die Apotheken den Kassen nach Paragraph 300 des Sozialgesetzbuchs V liefern. Diese werden mit Patientendaten der AOK verknüpft. Auf diese Weise erhält der Arzt eine Analyse seines Verschreibungsverhaltens, und zwar aufgeschlüsselt nach Indikationen und nach Wirkstoffgruppen. Ausgewiesen werden auch die kostenintensivsten und die am häufigsten verordneten Arzneimittelgruppen ebenso wie der Vergleich zum Durchschnitt der Kollegen. Der Beratungsapotheker belehre den Arzt dabei nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern halte ihm lediglich den Spiegel vor, betonte WidO-Leiter Martin Litsch: "Wenn der Arzt seine individuellen Verordnungen im Überblick sieht, erkennt er selbst seine irrationale Therapie.

PZ-Artikel von Ulrike Steckkönig, Bonn Top

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