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Ministerin erwartet noch einige Präzisierungen

15.03.1999  00:00 Uhr

- Politik

ARZNEIMITTELRICHTLINIEN

Ministerin erwartet noch einige Präzisierungen

Am 1. April werden aller Voraussicht nach die neuen Arzneimittel-Richtlinien in Kraft treten. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat dem Entwurf am 12. März grundsätzlich zugestimmt, aber Klarstellungen gefordert. Kritik kam von der Industrie. Nach Informationen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich Fischer über eine kritische Stellungnahme von Fachbeamten hinweggesetzt, die eine Beanstandung der Richtlinien empfohlen hätten.

Die Richtlinien sind für alle Vertragsärzte bei der Arzneiversorgung von Versicherten zu Lasten der GKV verbindlich. Durch die Neufassung werden etwa 20 weitere Medikamentengruppen teilweise oder ganz von der Erstattung ausgeschlossen. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hatte das Papier am 8. Januar in Bonn verabschiedet. Über die Änderungswünsche des Ministeriums will der Ausschuß am 26. März beraten.

Die Ministerin begrüßte die neuen Richtlinien als "Fortschritt auf dem Weg zu einer Arzneimitteltherapie, die am Wohl der Patienten ausgerichtet ist". Darüber hinaus gäben sie den Ärzten eine praktische Orientierungshilfe "für unseren noch unübersichtlichen Arzneimittelmarkt". Diese Ziele würden auch mit der geplanten Positivliste verfolgt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandet die Richtlinien nicht offiziell. Jedoch müßten einige Punkte klargestellt werden. Fischer verlangt unter anderem folgende Präzisierungen:

  • Auch künftig können registrierte homöopathische Medikamente zu Lasten der GKV verordnet werden.
  • Im Einzelfall erstattungsfähig bleiben auch nicht verkehrsfähige oder nur als Einzelimport nach Paragraph 73 Absatz 3 AMG verkehrsfähige Präparate, wenn dies dem aktuellen medizinischen Standard entspricht.
  • Dasselbe gilt für die Verordnung von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Indikationen.

Für Verordnungen in den beiden zuletzt genannten Fällen muß der Arzt die Zustimmung der jeweiligen Kasse einholen. Um schnelle Entscheidungen über die Anträge zu unterstützen, nimmt das Ministerium den Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in die Pflicht: Der MDK soll eine Aufstellung erarbeiten über die nach aktuellem medizinischen Standard sinnvollen Indikationen von Präparaten, die noch nicht zugelassen sind oder die außerhalb der zugelassenen Indikationen eingesetzt werden können.

Damit werde für alle Beteiligten bei typischen Therapiekonstellationen Klarheit geschaffen, hofft das BMG. Diese Regelung sei vor allem in der Krebs- und Aids-Therapie sowie in der Kinderheilkunde bedeutsam.

Weitere Klarstellungen und redaktionelle Änderungen der Arzneimittel-Richtlinien soll es nach dem Willen des Ministeriums bei folgenden Arzneimittelgruppen geben: Antidiarrhoika, Präparate zu kosmetischen Zwecken, Antiphlogistika, Hypnotika und Sedativa sowie Tranquilantien, Organpräparate sowie Medikamente zur äußerlichen Anwendung bei Traumen.

Der Vorsitzende des BPI zeigte sich enttäuscht über Fischers Votum. Professor Dr. Hans Rüdiger Vogel erklärte in Frankfurt am Main, die für die Ausgrenzung von Medikamenten genannten Begründungen seien medizinisch teilweise falsch und hinterließen therapeutische Lücken. Die Argumente müßten dafür herhalten, die wahren - nämlich wirtschaftlichen - Motive zu kaschieren. Top

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