Politik
Auf einer
Forum-Veranstaltung am 12. Februar in Neu-Isenburg hat
Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der
Betriebskrankenkassen (BKK) erneut eine Begrenzung der
Apothekenspanne bei der Abgabe teurer Arzneimittel
gefordert. Die ABDA lehnt eine Kappung ohne Ausgleich im
unteren Preissegment kategorisch ab.
Kaesbach zeigte sich überzeugt, daß der
BKK-Vorschlag noch vor der Sommerpause auf die politische
Bühne gehoben werde. Die Arzneimittelpreisverordnung
(AMPreisV) soll nach den Vorstellungen des
BKK-Bundesverbandes ab einer bestimmten Obergrenze statt
einer prozentualen Apothekenspanne lediglich einen
Fixzuschlag für die Apotheker vorsehen. Eine Begrenzung
der Apothekenspanne werde von einigen Politikern
begrüßt. Es sei nicht einzusehen, warum Apotheker an
der Abgabe einer einzelnen Arzneimittelpackung im
Extremfall mehrere Tausend DM verdienten.
Die Kappung der AMPreisV ohne gleichzeitige Kompensation
im unteren Bereich verkenne deren Systematik, kritisierte
Professor Dr. Rainer Braun, Geschäftsführer der ABDA,
auf derselben Veranstaltung. Die Apothekenspanne sei eine
Mischkalkulation über den gesamten Arzneimittelmarkt.
Der Apotheker verdiene zwar bei der Abgabe teurer
Arzneimittel relativ viel, dafür mache er im unteren
Preissegment praktisch keinen Gewinn. Deshalb könne der
Apotheker Einnahmenverluste aufgrund einer Begrenzung der
Apothekenspanne nur wirtschaftlich verkraften, wenn
gleichzeitig sein Ertrag bei billigeren Arzneimitteln
angehoben werde.
Unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten verdiene der
Apotheker heute nur an der Abgabe von Arzneimitteln mit
einem Verkaufspreis von mindestens 16,65 DM, erläuterte
Braun. Dies bedeute, daß auf der Basis einer
Einzelkalkulation mehr als die Hälfte aller abgegebenen
Arzneimittelpackungen keinen Gewinn für die Apotheke
bringen. Statt der Kappung im oberen Preisvergleich
müsse deshalb über eine Drehung der
Arzneimittelpreisverordnung, wie sie die ABDA bereits
gefordert hat, nachgedacht werden.
Entschieden wandte sich Braun gegen Vorwürfe, die
Apotheker wollten bei einer Drehung finanziell
profitieren. Alle Modelle der ABDA liefen auf eine
kostenneutrale Modifikation der AMPreisV hinaus. Die
Krankenkassen würden sogar entlastet, da vor allem
Arzneimittel aus dem OTC-Bereich teurer und zu Lasten der
GKV verordnete Arzneimittel billiger würden.
Vertreter der Industrie machten deutlich, daß sie den
ABDA-Vorschlag nicht unterstützen. Der OTC-Markt sei in
einigen Segmenten so sensibel, daß Preiserhöhungen
durch die Drehung der AMpreisV unkalkulierbare
Marktveränderungen mit sich brächten. Braun lies diesen
Einwand nicht gelten: Beim ABDA-Modell steige der
Verkaufspreis nur um wenige Pfennige. Ein Präparat, das
heute für 4,03 DM verkauft werde, würde dann bei 4,06
DM liegen. Dies sei im Vergleich zu den Preiserhöhungen
der Industrie marginal.
PZ-Artikel von Daniel Rücker, Neu-Isenburg
© 1996 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de