Kommentar
Seit nunmehr zwei Wochen behauptet die Deutsche
Apothekerzeitung (DAZ) zu Unrecht, die ABDA interpretiere das Urteil
des Kammergerichts Berlin vom 9. November 2004 fehl. Einer „rund
zehnköpfigen Phalanx der ABDA-eigenen Juristen - die Zahl ist
wissentlich falsch - wird Schlafmützigkeit und Fehlverhalten
vorgeworfen. Die DAZ recherchiert höchst unvollständig. Nicht ein
Anruf der DAZ-Redaktion bisher bei den Gescholtenen. Warum
hinterfragt die DAZ nicht, weshalb die ABDA nicht in ihr „Heureka”
einstimmt?
Zu den Fakten:
- Das Urteil des Kammergerichts erging gegen einen
niederländischen Apotheker, der seit geraumer Zeit keinen
Arzneimittelversand verantwortet.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hierauf beruft sich auch
das BMGS in seiner Antwort vom 26. Januar 2005 auf die
schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolf
Bauer, MdB (CDU).
- Das Gericht selbst weist darauf hin, dass eine individuelle
Versanderlaubnis für DocMorris oder eine vom BMGS zu
veröffentlichende Liste derjenigen Länder, die nach Auffassung des
Ministeriums vergleichbare Sicherheitsstandards für den
Versandhandel aufweisen, bei Berücksichtigung der Niederlande, zu
einer abweichenden rechtlichen Bewertung führen können.
- Das Verfahren des DAV gegen DocMorris ist beim Landgericht
Frankfurt am Main nach wie vor anhängig und bietet Gelegenheit,
die Argumentationen des Kammergerichts zu berücksichtigen.
- Die Kläger des vom Kammergericht entschiedenen Verfahrens
gehen zusätzlich gegen DocMorris vor.
- Innerhalb einer von der ABDA im April 2004, also lange vor dem
Bekanntwerden des Urteils veranlassten Prüfung des
Bundesversicherungsamtes, wird das Urteil weiterer Anlass sein,
die angeblich massenhaft von DocMorris geschlossenen
Vereinbarungen mit deutschen Krankenkassen auf ihre Rechtmäßigkeit
zu überprüfen.
In einem Umfeld, in der Politik, öffentliche Medien und viele
gesellschaftliche Institutionen im Versandhandel einen Fortschritt
sehen, in dem der Bundeskanzler im Bundestag die Eigentumsstrukturen
an Apotheken in Frage stellt und durch Kollegen selbst die
Apothekenpflicht und Arzneimittelpreisverordnung gefährdet werden,
hat sich die ABDA für eine fundierte Sachpolitik und gegen
Populismus entschieden.
Lutz Tisch
ABDA-Geschäftsführer
Der Text ging als Leserbrief wortgleich an die Redaktion der
Deutschen Apothekerzeitung.
© 2005 GOVI-Verlag
E-Mail: redaktion@govi.de