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Regierung steht unter Reformdruck, Nachbesserungen bleiben nicht aus

01.02.1999  00:00 Uhr

- Politik

GESUNDHEITSWESEN 2000

Regierung steht unter Reformdruck, Nachbesserungen bleiben nicht aus

von Karl H. Brückner, Bonn

Die ersten Konturen der Gesundheitsreform 2000 zeichnen sich ab, aber die Koalition gerät erneut unter Zeitdruck. Um die Reform wie geplant am 1. Januar 2000 in Kraft setzen zu können, muß der endgültige Gesetzentwurf Anfang Juli in den Bundestag eingebracht werden.

Für die versprochene große Reformdebatte bleibt da nicht viel Zeit. Unterdessen hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, in einem internen Positionspapier angedeutet, daß die Reform 2000 nur ein erster Schritt einer Reihe von Gesetzesänderungen sein könnte.

Über die Ziele dieser Reform(en) besteht Konsens: Beitragssatzstabilität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit einheitlichem Leistungskatalog und bessere Versorgungsqualität bei möglichst niedrigeren Preisen. Der aktuelle Zeitplan von Rot-Grün sieht jetzt vor, daß auf einer Klausurtagung in Bonn am 18. und 19. Februar die Leitlinien und Eckpunkte der anstehenden Reformstufe diskutiert und verabschiedet werden. Bereits am 9. Februar wollen die SPD-Gesundheitspolitiker ihre Positionen erarbeiten.

Die Abstimmung mit den Ländern, der Dialog der Politik mit Verbänden, die Umsetzung in Gesetzesform durch das Bundesgesundheitsministerium, die Beratungen und Anhörungen im Gesundheitsausschuß sowie Nachbesserungen des Entwurfs müßten demnach zwischen Ende Februar und Ende Juni erledigt werden.

Hermann Schulte-Sasse, Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung/ Krankenversicherung im Gesundheitsministerium, sieht denn auch die Koalition unter "enormem Zeitdruck", schließt aber eine Verschiebung der Reform 2000 aus. Die Folge: "Für eine offene Diskussion ist wenig Zeit", sagte Schulte-Sasse in Bonn. Dennoch müsse der Dialog "in angemessener Form wie versprochen stattfinden", unterstrich er.

Wie inzwischen in Bonn und Berlin durchsickert, haben die Koalitionspartner bereits vor der Klausur am 18./19. Februar fünf Themen definitiv abgehakt - jedenfalls im Grundsatz.

Erstens: Es wird eine einheitliche Positivliste von zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Präparaten geben. Arzneimittel der besonderen Therapieverfahren sollen in diese "integrierte Positivliste" aufgenommen werden. Darauf haben die Bündnisgrünen bestanden. Die Koalition geht davon aus, daß diese Liste bereits Anfang 2000 vorliegt.

Dabei soll auf den Entwurf der Positivliste zurückgegriffen werden, die Anfang 1996 in Kraft treten sollte, aber kurzfristig gestoppt wurde. Dieser Entwurf müßte nur noch aktualisiert werden, heißt es in Koalitionskreisen.

Noch in der Diskussion ist eine Neuregelung der Zuzahlung für Positivlisten-Präparate: "Lebensnotwendige" Arzneien könnten fast oder gänzlich frei gestellt werden, für andere "sinnvolle" Medikamente eine - eventuell prozentuale - Eigenbeteiligung fällig werden. Daß die (nur noch geringfügig unterschiedliche Zuzahlung) nach Packungsgröße beibehalten wird, ist eher unwahrscheinlich. "Nicht sinnvolle" Arzneien, die nicht auf der Positivliste stehen, müßte der Patient vollständig aus eigener Tasche bezahlen.

Zweitens: Einkaufsmodelle zugunsten der Krankenkassen sind endgültig vom Tisch. Das haben die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Gudrun Schaich-Walch, und die bündnisgrüne Gesundheitspolitikerin Monika Knoche übereinstimmend bestätigt. Die Kassen bekommen also nicht die Möglichkeit, Versorgungs- und Vergütungsverträge mit Ärzten, Krankenhäusern oder Apothekern direkt - an der Selbstverwaltung vorbei - abzuschließen. Dafür hatten sich vor allem der AOK-Bundesverband und der SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler stark gemacht. Bündnis 90/Die Grünen, darunter Gesundheitsministerin Andrea Fischer, hatten sich dagegen schon vor der Bundestagswahl gegen das AOK-Dreßler-Modell ausgesprochen.

Drittens: Die dualistische Krankenhausfinanzierung durch Länder und Kassen wird auf eine monistische Finanzierung durch die Kassen umgestellt. Dies war bereits Bestandteil der Koalitionsvereinbarung und steht im Gegensatz zu früheren Vorstellungen der Bündnisgrünen. Die Umstellung soll in einem Zehn-Jahres-Zeitraum schrittweise erfolgen. Die Kassen werden sukzessiv in die Krankenhausplanung der Länder einbezogen.

Viertens: Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleiben vorerst unangetastet. Eine Stärkung der GKV-Einnahmebasis, die unter der langanhaltenden Massenarbeitslosigkeit und dem Rückgang traditioneller Arbeitnehmerverhältnisse gelitten hat, wird wahrscheinlich zunächst zurückgestellt. Andrea Fischer, die dieses Problem nicht anpacken will, hat sich durchgesetzt.

Fünftens: Die Stärkung der Patientenrechte und die Neuregelung des Rehabilitationsbereichs werden ausgeklammert und später in separaten Gesetzen abgearbeitet.

Grundsätzlich einig sind sich die Koalitionsparteien auch über die Notwendigkeit neuer Vergütungsstrukturen im ambulanten und stationären Sektor, über eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie über die Stärkung des hausärztlichen Bereichs und die Einführung eines Globalbudgets. Zu diesem Zweck werden die Kassen mehr Freiheit bekommen, mit Leistungserbringern Verträge über Modellversuche abzuschließen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen bei Modellversuchen über neue Versorgungsformen ihr Vetorecht verlieren:

o Im Gegensatz zur sektoralen Budgetierung wird das GKV-Ausgaben-Begrenzungsinstrument "Globalbudget" es ermöglichen, Finanzmittel zwischen einzelnen Sektoren (etwa stationär/ambulant/Arzneimittel) zu verschieben. Das ist zwar beschlossene Sache. Offen ist aber noch, wie dies auf Landesebene umgesetzt wird. So sind Globalbudgets für die gesamte GKV, für Kassenarten oder auch für einzelne Krankenkassen im Gespräch. Das Globalbudget soll jährlich nach Maßgabe der Bruttolohnveränderungen angepaßt werden.

Zur Stärkung des Hausärztesektor wird der Gesetzgeber wahrscheinlich Raum schaffen für die Erprobung von Primärarzt-Modellversuchen auf freiwilliger Basis. Eine mögliche Variante: Patienten können sich bei einem Hausarzt einschreiben und sich verpflichten, grundsätzlich zunächst diesen Arzt bei Gesundheitsproblemen aufzusuchen; dafür gibt es einen Beitragsnachlaß. Die freie Arztwahl soll aber nicht generell eingeschränkt werden.

Außerdem will die Koalition die vergleichsweise schlechte Honorierung von Allgemeinmedizinern aufbessern. Ob die Schaffung separater Hausarzttöpfe in den Kassenärztlichen Vereinigungen oder eigene Gebührenordnungen gesetzlich vorgeschrieben werden, steht wohl noch nicht fest.

Die Öffnung der Krankenhäuser für die fachärztliche Versorgung könnte in Modellversuchen integrierter ambulant-stationärer Versorgungsformen erprobt werden. Dann wäre auch zu regeln, wie die Honorarmittel zwischen den beteiligten Sektoren zu verteilen sind. Top

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