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Bergmann-Pohl äußert sich zum Budgetdebakel

25.11.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Bergmann-Pohl äußert sich zum Budgetdebakel

  Unsicherheiten über die Höhe des Budgets für Arznei- sowie Heil- und Hilfsmittel wären nach Ansicht des Bundesgesundheitsministeriums zu vermeiden gewesen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Bergmann-Pohl appellierte gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung nachdrücklich an die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, sich über die Höhe des Arzneimittelbudgets umgehend zu verständigen.

Die CDU-Politikerin hielt den Vertragspartnern vor, sich mehrheitlich nicht an das im Sozialgesetzbuch V vorgegebene Verfahren gehalten zu haben. Dort sei vor vier Jahren ausdrücklich vom Parlament festgeschrieben worden, daß die Budgets für beide Sektoren jährlich fortzuschreiben seien. Komme keine Einigung auf dem Verhandlungsweg zustande, habe jede Seite die Möglichkeit, das Schiedsamt anzurufen. Nur weil von diesem Recht bisher kaum Gebrauch gemacht worden sei, stelle das seit 1993 geltende Budget die Ausgabenobergrenze dar.

Bergmann-Pohl unterstrich die Pflicht der Vertragsärzte, ihren Patienten medizinisch notwendige Medikamente auf Kassenrezept zu verordnen. Die Unionspolitikerin hält es für "nicht zulässig", daß Vertragsärzte die pharmazeutische Versorgung ihrer Patienten nur noch auf Notfälle beschränkten. Hinweise einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen aus jüngster Zeit auf "ausgeschöpfte Budgets" seien nicht akzeptabel. Dazu fehle es für 1996 bis jetzt an Daten. Entsprechende Prognosen basierten allesamt auf unzutreffenden Annahmen. Gleichzeitig unterstützte sie jedoch ausdrücklich alle Vertragsärzte, die sich in ihrem Verordnungsverhalten auf das medizinisch Notwendige beschränkten. Damit werde die Arzneimittelversorgung wirtschaftlicher.

Offen ließ Bergmann-Pohl, ob die Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen der dritten Stufe der Gesundheitsreform dazu legitimiert wird, wertende Medikamentenempfehlungen auszusprechen. Es bleibe abzuwarten, ob das Parlament bei seinen Beratungen über das zweite GKV-Neuordnungsgesetz solche Vorschläge aufgreife. Bereits nach geltendem Recht stehe den Vertragspartnern ein Instrumentarium auf diesem Gebiet zur Verfügung. Es müsse allerdings genutzt werden.

PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn    

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