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So kann's jetzt weitergehen

08.11.1999  00:00 Uhr

- Politik Govi-Verlag

GESUNDHEITSREFORM

So kann's jetzt weitergehen

von Dieter Schütz, Berlin

Nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag steht die Koalition weiter unter Zugzwang: Weil die Opposition die Gesundheitsreform im Bundesrat blockieren will, ist es höchst unwahrscheinlich, dass das Gesetz zum 1. Januar 2000 in Kraft tritt. Zum Jahresende laufen jedoch die bisherigen Budgetregelungen des Solidaritätsstärkungsgesetzes aus - die Bundesregierung ist dann gezwungen, Auffanggesetze vorzulegen.

Bei einem Scheitern der Reform in der Sitzung des Bundesrates am 26. November gibt es mehrere Möglichkeiten.

Variante 1

Die Union zeigt sich weiterhin kompromisslos. Die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat kommen zu keinem tragfähigen Ergebnis. Die Länderkammer lehnt einen Vermittlungsvorschlag am 17. Dezember ab. Die Gesundheitsreform 2000 ist damit tot.

Die Koalition könnte sich dann überlegen, Teile der Gesundheitsreform auszugliedern und als zustimmungsfreie Gesetze am Bundesrat vorbeizumanövrieren. Kernelemente wie die Krankenhausreform und die integrierte Versorgung, denen die Länder zustimmen müssen, blieben in diesem Fall auf der Strecke. Bis die neuen Gesetze verabschiedet sind, müsste jedoch kurzfristig die Ausgabendeckelung nach dem Solidaritätsstärkungsgesetz verlängert werden.

Variante 2

Die Zeichen stehen auf Einigung, die Gespräche im Vermittlungsausschuss über einen Kompromiss ziehen sich jedoch über Wochen hin. Bei einem komplizierten Gesetzeswerk wie der Gesundheitsreform wäre das nichts Ungewöhnliches.

Auch in diesem Fall kommt die Koalition für eine Übergangszeit an einer Anschlussregelung für das Solidaritätsstärkungsgesetz nicht vorbei. Die Budgets für den stationären Bereich, die ambulante Versorgung und für Arzneimittel müssten verlängert werden. Auch hält der Verband der Angestellten-Krankenkassen in einem internen Papier "auf Grund der aktuellen Rechtsprechung" kurzfristig Gesetzesregelungen für Festbeträge und Arzneimittel-Richtlinien für notwendig. Top

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