Pharmazeutische Zeitung online

Arzneimittelbudget soll nicht angetastet werden

14.10.1996  00:00 Uhr

- Politik

  Govi-Verlag

Arzneimittelbudget soll nicht angetastet werden

  Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer pocht auf die Einhaltung der Arzneimittelbudgets. Regreßforderungen der Krankenkassen gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen seien grundsätzlich auch dann möglich, wenn keine Daten über das Verordnungsverhalten des einzelnen Arztes vorlägen. Allerdings rechnet der CSU-Politiker wegen der lückenhaften Datenlage mit juristischen Auseinandersetzungen vor den Sozialgerichten.

Der Minister machte in Bonn auch deutlich, daß er die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung angekündigte restriktive Arzneimittelverordnungspraxis gutheiße. Er werde den Vertragsärzten bei diesen Bemühungen nicht in den Rücken fallen. Unterdessen hat die Bonner Koalition das erste Gesetz zur Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Bundestag eingebracht. Die Gesetzesinitiative von Union und FDP enthält Bestimmungen, die Apotheker unmittelbar zu spüren bekommen: Erhöht eine Krankenkasse ihren Beitragsatz, muß sie automatisch auch die Zuzahlungen der Patienten anheben. Je 0,1 Beitragsatz-Prozentpunkt steigt die Selbstbeteiligung für Arzneimittel um eine Mark. Je nach Krankenkassen-Zugehörigkeit müssen Apotheker also künftig von ihren Kunden unterschiedlich hohe Zuzahlungen für ein und dasselbe Präparat verlangen.

Doch die Koalition wird Ausnahmen zulassen. Krankenkassen, die ihre Beitragssätze ausschließlich wegen erhöhter Zahlungen in den solidarischen Finanzausgleich der GKV anheben, brauchen nicht gleichzeitig die Selbstbeteiligungen für ihre Versicherten zu erhöhen. Die Ausnahmen müssen jedoch so eng definiert werden, daß sie von den Krankenkassen nicht mißbraucht werden können. Für welche Lösung sich Union und FDP entscheiden, soll erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.

Auch beim zweiten GKV-Neuordnungsgesetzt, das Anfang November vorliegen wird, sind Details noch offen. Es soll nicht nur Regelungen für die Krankenhäuser und die zahnmedizinische Versorgung enthalten, sondern auch die Rechte der GKV-Versicherten erweitern. So können Kassenpatienten nach den Vorstellungen der Koalition künftig zwischen Kostenerstattung und Sachleistung wählen und sich darüber hinaus für Selbstbehalte entscheiden. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung will die Koalition darüber hinaus Wege finden, das Vertragsrecht flexibler zu gestalten und die unkontrollierte Inanspruchnahme von Ärzten mit Hilfe der Chipkarte ("Doctor-Hopping") einzuschränken.

PZ-Artikel von Hans-Bernhard Henkel, Bonn    

© 1996 GOVI-Verlag
E-Mail:
redaktion@govi.de

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa