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"Sachverstand des Apothekers wird benötigt"

15.09.1997  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

"Sachverstand des Apothekers wird benötigt"

Weder elektronische Medien noch der Beipackzettel sind ein adäquater Ersatz für die Beratung und Dienstleistungen der Apotheker rund um das Arzneimittel. Der Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), Dr. Hartmut Schmall, hat in seiner Eröffnungsrede zum Fortbildungskongreß in Westerland dazu aufgefordert, durch spezifische apothekerliche Leistungen die Menschen von der Unverzichtbarkeit des Apothekers zu überzeugen.

Der Vertrieb von Arzneimitteln über andere Kanäle als die Apotheke bergen nach Schmalls Einschätzung erhebliche Gefahren für den Patienten. So werden von einigen Anbietern im Internet Medikamente für Indikationen offeriert, für die keine Zulassung vorliege. Das Anti-Parkinson-Mittel Deprenyl könne dort online bestellt werden, nach den Werbeversprechungen des Anbieters soll es lebensverlängernd wirken. Das Psychopharmakon Pirocetamin soll die Intelligenz steigern können.

Nach wie vor ein Dorn im Auge sei auch die britische Versandhandelsfirma Express Medical Sevice, die von London aus Arzneimittel nach Deutschland versendet. Der BAK-Präsident unterstrich, daß die Standesvertretung mit allen Mitteln gegen diese Praktiken vorgehen werde. National bestehe auch ein weitgehender Konsens, den Versandhandel mit Arzneimitteln zu verbieten. Auf europäischer Ebene sei eine Einigung jedoch weitaus schwieriger, da nicht einmal die europäischen Apotheker eine einheitliche Position zum Versandhandel hätten. Schmall warnte davor, Versandapotheken als lukratives Geschäft für Apotheker anzusehen. Die Leistungen einer Versandapotheke könnte auch ohne Apotheker erbracht werden. Langfristig sei deshalb dort ein Pharmazeut überflüssig.

Kritik an OECD-Bericht

Auch Apothekenketten, wie sie die OECD vor wenigen Wochen in ihrem Jahresbericht gefordert hat, lehnte Schmall ab. Apothekenketten hätten nur das Ziel einer Gewinnmaximierung, im Zentrum ihres Bestrebens stehe die Kostenreduktion. Selbst wenn jede Filiale einer Kette von einem qualifizierten Apotheker geleitet würde, könnte dieser seine Kunden aus Kostengründen nicht ausreichend beraten, denn diese Leistung widerspreche einer Kostenminimierung.

Eine Zulassung von Apothekenketten bedeute auch das Ende der Arzneimittelpreisverordnung, denn Ketten könnten nur dann Medikamente billiger abgeben, wenn die Preisbindung aufgehoben würde. Schmall bezeichnete die Arzneimittelpreisverordnung als "eine der tragenden Säulen der Arzneimittelversorgung. Sie erspare es dem Kranken, von Apotheke zu Apotheke zu gehen, um nach dem günstigsten Angebot zu fahnden. Zudem sei sie eine Mischkalkulation, die nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Kosten, wie Beratung und Information abdecke. Schmalls Fazit zu den OECD-Vorschlägen : "Dies bedeutet Arzneimittelsicherheit auf niedrigem Niveau und ist eine Kriegserklärung an alles, wofür wir Apotheker uns nachdrücklich einsetzen."

Untersuchungen zufolge würden auch heute noch fast die Hälfte aller Mittel nicht richtig eingenommen. Hier sei der Apotheker gefordert, so Schmall. "Wir müssen jedem Patienten eine individuelle Beratung anbieten, die ihn vom Nutzen der ihm verordneten Therapie überzeugt und ihm mögliche Ängste nimmt." Die im ABDA-Konzept geforderte Intensivierung der Beratung sei deshalb auch keine modische Zeiterscheinung, sondern "ein Kapital, das es zu vermehren gilt."

Die intensive Beratung der Patienten ist eine Grundbedingung für die pharmazeutische Betreuung. Allerdings bedeute Pharmaceutical Care mehr als gute Beratung. Schmall: "Sie ist die Begleitung des Patienten während einer Therapie durch den Apotheker in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Arzt. Sie solle dem Patienten den für ihn bestmöglichen Gesundheitszustand während der gesamten Therapie gewährleisten. Die Konzepte der Pharmazeutischen Betreuung seien dynamisch und müßten kontinuierlich weiterentwickelt werden. Schmall lud deshalb alle Apothekerinnen und Apotheker dazu ein, das 2. ABDA-Symposium "Pharmaceutical Care" am 22. und 23. November in Frankfurt zu besuchen, um dort mit Kolleginnen und Kollegen aus der Offizin über die praktische Umsetzung zu diskutieren.

An Strukturverträgen beteiligen

Der § 73a SGB V ermöglicht es Krankenkassen und Ärzten, Versorgungsverträge abzuschließen, deren Konsequenzen zu Lasten Dritter gehen. So können Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen Leistungsbudgets vereinbaren, in die auch veranlaßte Leistungen einbezogen sind. Der Arzt erhält eine Kopfpauschale pro Patient, durch die er auch die verordneten Arzneimittel finanziert. Schmall warnte davor, sich solchen Verträgen rundweg zu verweigern: "Eine Ablehnung hilft uns nicht weiter, die Fakten sind geschaffen. Wir müssen uns daher um eine aktive Einbindung des Apothekers bemühen." Sorge, daß Ärzte eine Kooperation mit den Apothekern ablehnen, hat Schmall nicht, denn "unsere Vorschläge für einen effektiven und zugleich kostengünstigen Einsatz von Arzneimitteln können sich sehen lassen".

Auch wenn das aktuelle Szenario keinen Grund zur Euphorie bietet, sieht Schmall keinen Grund dafür in Larmoyanz zu verfallen. Die Pharmazeuten hätten es in der Hand, die Menschen davon zu überzeugen, daß apothekerliche Leistung zum Wohle des Patienten sei. Es bestehe zwar nicht in jedem Punkt Einigkeit, doch eines sei sicher: "Der Sachverstand des Apothekers wird auch in Zukunft benötigt."

PZ-Artikel von Daniel Rücker, Westerland Top

 

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