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BKK kritisert Trend in der Verordnungspraxis

24.08.1998  00:00 Uhr

- Politik

Govi-Verlag

BKK kritisert Trend in der Verordnungspraxis

Der Arzneimittelmarkt büßt seine Ausgabenstabilität ein und entfaltet eine "besorgniserregende Eigendynamik", meint der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK), der in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittelpolitik federführend ist. Die Abteilung Arzneimittel des Verbandes leitet daraus weitgehende Forderungen ab.

Zwar habe sich der Anteil der Arzneimittel an den Gesamtausgaben der Kassen verringert, "gleichwohl steht mit Blick auf die bevorstehenden Ergebnisse in der Arzneimittelforschung eine Trendumkehr unmittelbar bevor", warnen die GKV-Vordenker in dem Papier "Arzneimittel-Vertragspolitik". Die ersten Stufen der Gesundheitsreform 1989 und 1993 haben nach Einschätzung der Autoren zwar Gestaltungselemente wie Festbeträge und Budgets gebracht, um die Entwicklung des GKV-Arzneimittelmarktes "handhaben zu können". Die nachfolgende Gesetzgebung aber habe diese positiven Ansätze nicht zu einem schlüssigen Gesamtkonzept weiterentwickelt.

Die Preiskomponente der Arzneimittelausgaben zeige sich nach 50prozentiger Marktdurchdringung mit Festbeträgen zwar "noch anhaltend stabil", wird festgestellt. Auch die Zahl der Verordnungen verlaufe nach Abklingen der zunächst heftigen Reaktionen auf die Einführung der Budgetierung tendenziell rückläufig. Das eigentliche Problem liegt der BKK-Analyse zufolge in der Strukturkomponente, die ein "beachtliches Ausmaß" gewinne. Verschiebungen im Verordnungsmix haben demnach "seit 1992 um über 30 Prozent zugenommen, die auf einen Wechsel hin zu teureren Medikamenten und einer Verlagerung zu teureren Darreichungsformen und Packungsgrößen beruhen".

Die Autoren widersprechen der Annahme, die strukturellen Veränderungen seien ausschließlich auf einen innovationsbedingten Wandel in der Therapie zurückzuführen, "wie einzelne Marktforschungsunternehmen" glauben machen wollten. Nur wenige neue, sehr spezifisch wirksame Arzneimittel bedeuteten gleichzeitig auch einen therapeutischen Fortschritt, heißt es in dem Papier. "Die meisten Neueinführungen setzen dagegen auf etablierten Therapieprinzipien auf, erweitern lediglich das verfügbare Arzneimittelangebot und gestalten dies noch unübersichtlicher."

Die Brisanz des Regelungsdefizits spitzt sich nach Meinung der BKK-Strategen zu, wegen der zu erwartenden arzneimittelrechtlichen Zulassung einiger Präparate zur Behandlung alters- oder krankheitsbedingter Begleitsymptomatiken. Weitaus mehr sollten diese Mittel aber "Lifestyle-Bedürfnisse von zig Millionen Menschen befriedigen", behaupten die Autoren. Auch deshalb liegt es für sie auf der Hand, daß "die klinische Wirksamkeit eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für eine therapeutisch relevante Zweckmäßigkeit" sei, wie sie das Sozialgesetzbuch neben der Wirtschaftlichkeit - für die Kostenübernahme durch die GKV verlange.

Das BKK-Papier weist darauf hin, daß die Kassenspitzenverbände deshalb im Zuge der 8. AMG-Novelle - vergeblich - gefordert hatten, bei der arzneimittelrechtlichen Zulassung auch eine Bewertung des therapeutischen Stellenwertes vorzunehmen. Dabei sollte die Zulassungsbehörde andere nichtmedikamentöse Therapieverfahren vergleichend einbeziehen. Dieser Ansatz müsse auf europäischer Ebene weiterverfolgt werden, so die Autoren. Auf EU-Ebene sei beabsichtigt, mit dieser Zielsetzung ein "Europäisches Informationsnetzwerk für Arzneimittel" (MINE) zu etablieren.

Sollte die Umsetzung allerdings scheitern, sei eine engere Kooperation der nationalen Krankenversicherungssysteme um so dringlicher, geben die BKK-Experten zu bedenken. Um den "höchsten Ansprüchen genügenden Qualitätsstandard in der GKV weiterhin aufrecht zu erhalten", dürfe die Leistungspflicht der Krankenkassen nicht überstrapaziert werden.

PZ-Artikel von Karl H. Brückner, Bonn Top

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